Für die Betreuung von 3 Jahren bis zum Schuleintritt ist der Kindergarten die richtige Betreuung für Ihr Kind. Für die Vermittlung ist die jeweilige Wohnortgemeinde zuständig.
Informationen zu den pädagogischen Konzepten der Kindertageseinrichtungen sind in der Regel den Internetseiten der Städte und Gemeinden oder den Websites der Einrichtung zu entnehmen.
Wenn die Betreuungszeiten in der Kindertageseinrichtung nicht ausreichen, kann durch die Kindertagespflege ergänzt werden.
Überblick
Mit Vollendung ab dem dritten Lebensjahres haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einem Kindergarten. Ein erweiterter Betreuungsumfang soll für Kinder zur Verfügung stehen, die eine zusätzliche Förderung benötigen. Dieser Rechtsanspruch ist in den Paragraphen § 24 SGB VIII; §22a SGB VIII geregelt. Dort steht auch, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden sollen.
Für Fragen rund um den Rechtsanspruch steht Ihnen die Fachstelle zur Verfügung.
Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind, haben Eltern ein so genanntes Wunsch- und Wahlrecht, das in §5 SGB VIII festgeschrieben ist. Das betrifft zum Beispiel die Wahl der passenden Betreuungsart des Kindergartens. Jeder Kindergarten arbeitet nach einem eigenen pädagogischen Konzept und Eltern können entscheiden, welches Konzept für Ihr Kind am besten passt.
Die Frage, ob eine Tageseinrichtung unter zumutbaren Umständen vom Wohnort des Kindes aus erreichbar ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
Die Bewertung der Zumutbarkeit hängt vielmehr von den konkreten örtlichen Verhältnissen wie auch von allgemeinen und individuellen Bedarfsgesichtspunkten ab. Dabei sind alle Transportmittel und Nahverkehrsverbindungen zu berücksichtigen, die dem Kind und seinen Eltern im Einzelfall zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich wird eine Fahrzeit von 30 Minuten für Eltern und Kind als zumutbar angesehen.
Eltern die Schwierigkeiten dabei haben die Beiträge für die Kindertageseinrichtung zu bezahlen, erhalten Unterstützung. Mehr Infos …
Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist in der UN-Kinderrechtskonvention fest verankert. Deswegen haben alle Kindertageseinrichtungen im Bodenseekreis ein Schutzkonzept. Dieses Konzept dürfen Sie als Eltern einsehen.
Manche Kinder brauchen im Kindergarten mehr Unterstützung als andere. Dazu hat eventuell der Kindergarten ein Gespräch mit Ihnen geführt. Für diese Unterstützung kann eine Integrationshilfe beantragt werden.