Die Krippe ist für Kinder im Alter von 0-3 Jahren eine mögliche Betreuungsform. 
In Gruppen von bis zu 10 Kindern können die Kinder spielerisch Lernen, soziale Kontakte knüpfen und sich in einem sichern Umfeld entwickeln. 
Die Betreuungszeit fängt bei 15h pro Woche an und wenn die Betreuungszeiten der Krippe nicht ausreichen, kann durch die Kindertagespflege ergänzt werden. 
Für die Vermittlung eines Platzes ist die jeweilige Wohnortgemeinde (Rathaus) zuständig. Mehr Informationen finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde.

Überblick

Mit Vollendung des ersten Lebensjahres haben Kinder einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Bildung. Für Kinder in dieser Altersgruppe stehen Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung. Ein erweiterter Betreuungsumfang soll für Kinder zur Verfügung stehen, die eine zusätzliche Förderung benötigen. Dieser Rechtsanspruch ist in den Paragraphen § 24 SGB VIII; §22a SGB VIII geregelt. Dort steht auch, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden sollen. Für Fragen rund um den Rechtsanspruch steht Ihnen die Fachstelle zur Verfügung.

Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind, haben Eltern ein so genanntes Wunsch- und Wahlrecht, das in §5 SGB VIII festgeschrieben ist. Das betrifft zum Beispiel die Wahl der passenden Betreuungsart. Eltern können also entscheiden, ob Sie ihr Kind in einer Krippe, einem Kindergarten oder bei der Tagesmutter betreuen lassen möchten.

Die Frage, ob eine Tageseinrichtung unter zumutbaren Umständen vom Wohnort des Kindes aus erreichbar ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. 

Die Bewertung der Zumutbarkeit hängt vielmehr von den konkreten örtlichen Verhältnissen, wie auch von allgemeinen und individuellen Bedarfsgesichtspunkten ab. Dabei sind alle Transportmittel und Nahverkehrsverbindungen zu berücksichtigen, die dem Kind und seinen Eltern im Einzelfall zur Verfügung stehen. Grundsätzlich wird eine Fahrzeit von 30 Minuten für Eltern und Kind als zumutbar angesehen. 

Eltern die Schwierigkeiten dabei haben die Beiträge für die Kindertageseinrichtung zu bezahlen, erhalten finanzielle Unterstützung

Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist in der UN-Kinderrechtskonvention fest verankert. Deswegen haben alle Kindertageseinrichtungen im Bodenseekreis ein Schutzkonzept. Dieses Konzept dürfen Sie als Eltern einsehen.