Auch Grundschüler haben das Recht auf eine Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027. Der Anspruch erweitert sich schrittweise. 

2026/20271. Klasse
2027/20281. - 2. Klasse
2028/20291. - 3. Klasse
2029/20301. - 4. Klasse

Unterschiedliche Angebote können dabei den Rechtsanspruch von 8 Stunden je Schultag decken. 

  1. Ganztagesschule
  2. Unterrichtszeit und kommunale Betreuungsangebote (verlässliche Grundschule, Hausaufgabenbetreuung, AG's)
  3. Horte 

Für die kommunalen Betreuungsangebote können Kosten anfallen. Dafür können Sie finanzielle Unterstützung bekommen. 
Für die Vergabe von Betreuungsplätzen sind die Gemeinden zuständig. 

Zusätzlich zur Betreuung in der Schulzeit gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung während der Schulferien. Auch in den Schulferien haben Schulkinder das Recht 8 Stunden an fünf Tagen in der Woche betreut zu werden.