Was ist Kindestagespflege?

Die Kindertagespflege bietet eine sehr persönliche und familiäre Betreuung. Geschulte Kindertagespflegepersonen also, Tagesmütter und Tagesväter kümmern sich um kleine Gruppen von Kindern in einer häuslichen Umgebung. Dabei werden maximal 5 Kinder gleichzeitig betreut. Diese Form der Betreuung eignet sich besonders gut für Eltern, die flexible Betreuungszeiten benötigen oder sich eine sehr individuelle Betreuung für ihr Kind wünschen.

Was ist Kindertagespflege in Randzeitenbetreuung?

Die Kindertagespflege kann insbesondere aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern ergänzend zu den Betreuungszeiten in der Kita sinnvoll sein. Die Betreuungsangebote der Kita müssen hierzu vollumfänglich ausgeschöpft sein.

Unsere Ansprechpersonen helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Betreuung, die Finanzierung und die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson gerne weiter. 

Überblick

Mit Vollendung des ersten Lebensjahres haben Kinder einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Bildung. Für Kinder in dieser Altersgruppe stehen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung. Ein erweiterter Betreuungsumfang soll für Kinder zur Verfügung stehen, die eine zusätzliche Förderung benötigen. Dieser Rechtanspruch ist in den Paragraphen § 24 SGB VIII und §22a SGB VIII geregelt. Für Fragen rund um den Rechtsanspruch steht Ihnen die Fachstelle zur Verfügung.

Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind, haben Eltern ein so genanntes Wunsch- und Wahlrecht, das in §5 SGB VIII festgeschrieben ist. Dieses betrifft zum Beispiel die Wahl der passenden Betreuungsart, also ob Eltern ihr Kinder in eine Krippe, einem Kindergarten oder einer Kindertagespflege betreuen lassen möchten.

Die Frage, ob eine Kindertagesmutter oder ein Kindertagesvater unter zumutbaren Umständen vom Wohnort des Kindes aus erreichbar ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. 

Die Bewertung der Zumutbarkeit hängt vielmehr von den konkreten örtlichen Verhältnissen, wie auch von allgemeinen und individuellen Bedarfsgesichtspunkten ab. Dabei sind alle Transportmittel und Nahverkehrsverbindungen zu berücksichtigen, die dem Kind und seinen Eltern im Einzelfall zur Verfügung stehen. Als Richtwert wird eine Fahrzeit von 30 Minuten für Eltern und Kind als zumutbar angesehen. 

Eltern, die Schwierigkeiten dabei haben die Beiträge für die Kindertagesmutter / Kindertagesvater zu bezahlen, erhalten Unterstützung. Mehr Infos …

Kindertagesmütter und -väter müssen beim Landratsamt eine Qualifizierung abschließen, um die Tätigkeit auszuüben. Mehr Infos zu dieser Schulung …

Kindertagesmütter und -väter können ihre Betreuungstätigkeit in unterschiedlichen Räumlichkeiten ausüben. Beispielsweise haben sie die Wahl im eigenen häuslichen Umfeld Kinder aufzunehmen oder Räumlichkeiten anzumieten. In Einzelfällen kann die Betreuung bei den Erziehungsberechtigten zu Hause stattfinden. 

Kindertagesmütter und -väter haben die Möglichkeit Ihre Betreuungszeiten flexibel anzubieten. Die Kindertagespflegefachfrauen helfen Ihnen gerne dabei die passende Betreuung für Ihr Kind zu finden. 

  • Individuelle Begleitung und Förderung der Kinder in kleinen Gruppen
  • Stabile und kontinuierliche Bezugsperson
  • Anpassbare Betreuungsmöglichkeit
  • Persönliche und kleine Gruppen
  • Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Erziehung, Bildung und Betreuung

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Kindertagespflegefachfrau in ihrem Wohnort