Überblick

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Kinderbetreuung, bei der Kindertagesmütter / -väter stundenweise oder ganztags bilden, betreuen und erziehen. Hierbei ist die Tagespflegeperson in der Regel selbstständig tätig. Unterstützung und Begleitung findet durch das Jugendamt statt. Die Kindertagesmutter / -vater ist eine konstante Bezugsperson für die Kinder und die Betreuungsform ins Besondere auf die Altersgruppe unter drei Jahren ausgelegt. Kindertagesmütter und -väter können ihre Betreuungstätigkeit in unterschiedlichen Räumlichkeiten ausüben. Beispielsweise haben sie die Wahl im eigenen häuslichen Umfeld Kinder aufzunehmen oder Räumlichkeiten anzumieten. In Einzelfällen kann die Betreuung bei den Erziehungsberechtigten zu Hause stattfinden. Die Kindertagespflege ist bundesweit durch das SGB VIII geregelt und wird in Baden-Württemberg durch die Verwaltungsvorschrift (VwV) Kindertagespflege näher bestimmt.

Eine Kindertagespflegeperson kann, abhängig von der Anzahl der Kinder und der angebotenen Wochenstunden (vorbehaltlich der Steuerklasse etc.),  zwischen ca. 1700 Euro netto (3 Kinder, je 20 Wochenstunden) und ca. 4200 Euro netto (5 Kinder, je 30 Wochenstunden) verdienen. Das ist doch ein guter Grund, sich für die Arbeit in der Kindertagespflege zu entscheiden. Melden Sie sich am besten sofort für den nächsten Qualifizierungskurs an.

Ja. Die Arbeit ist darauf ausgelegt. Um einige der Risiken der Selbstständigkeit abzufedern, unterstützt Sie das Jugendamt unter Anderem in folgenden Bereichen: 

  • Hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Das Jugendamt vermittelt Ihnen interessierten Eltern und unterstützt bei der Belegung
  • Das Jugendamt erstattet Ihnen pro Kind pro Stunde 7,50€
  • Übernahme der Kosten 
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen findet in einem überwiegend tätigkeitsbegleitendem Qualifikationskurs statt. Insgesamt sind für die angehenden Kindertagesmütter und -väter 300 Unterrichtseinheiten abzuleisten. Für pädagogisch vorgebildete Interessenten ist ausschließlich das Absolvieren der ersten 50 Unterrichtseinheiten verpflichtend. 

Nach den ersten 50 abgeleisteten Unterrichtseinheiten kann die berufliche Tätigkeit aufgenommen werden, sofern eine Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt erteilt wird. 

Vor dem Tätigkeitsbeginn muss eine Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt erteilt werden. Hierzu erfolgt eine Eignungsfeststellung. Diese beinhaltet unter anderem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Masernschutz und die Sichtung der Betreuungsräume. Die ersten 50 Unterrichtseinheiten des Qualifizierungskurses müssen zudem erfolgreich absolviert werden. Bei pädagogisch nicht vorgebildeten Kursteilnehmern erfolgt das Ableisten der übrigen 250 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitend zur selbstständigen Tätigkeit.

Die Qualifizierungskurse finden einmal jährlich in den Räumlichkeiten der Bruderhausdiakonie im Gustav-Werner-Stift in Friedrichshafenstatt. Die Anmeldung erfolgt über die Volkshochschule Bodenseekreis. Der Qualifizierungskurs ist aktuell kostenfrei. 

Der Kurs vermittelt fundierte Inhalte zu Themen wie Pädagogik, Kinderschutz, Entwicklungspsychologie, Inklusion und gesunder Ernährung. Da Kindertagespflegepersonen selbstständig tätig sind, werden auch wirtschaftliche Aspekte wie Finanzplanung und die Erstellung eines Businessplans behandelt. 

Na klar. Einige unserer erfahrenen Kindertagesmütter / -väter freuen sich über Hospitanten. Bei Interesse unterstützen wir Sie gerne persönlich.

Nein. Neben der Betreuung der Kinder in den eigenen Räumen ist es möglich die Betreuung in der Familie des Kindes oder anderen geeigneten Räumen zu gestalten. Voraussetzung ist, dass die Betreuungsräume durch das Jugendamt abgenommen wurden. Wir unterstützen Sie gerne dabei das geeignete Modell für Ihre Tätigkeit zu finden.