Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich alle Akteure im Bodenseekreis stellen. Auf den nachfolgenden Seiten werden die Themen erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Prävention und Schutzkonzept und die Vereinbarungen nach § 8 a und § 72 a SGB VIII dargestellt.

Zudem werden umfangreiche Informationen und Dokumente zur Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft zur Verfügung gestellt und dazugehörige Informationsveranstaltungen beworben.

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