Infoveranstaltungen zum Kinderschutz

Veranstaltung für Fachkräfte der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII, Berufsgeheimnisträger nach § 4 KKG und weitere Personen die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen § 8b SGB VIII

Fachkräfte der Jugendhilfe sind verpflichtete eine Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorzunehmen und dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Auch Berufsgeheimnisträger und Personen die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen haben Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Die Infoveranstaltung soll Informationen und Sicherheit in Bezug auf folgende Themen geben:

  • Begriffsdefinitionen
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Vorgehen bei Verdacht auf Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung innerhalb der Institution/Einrichtung
  • Ablauf einer Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft
  • Meldung an das Jugendamt und Vorgehen des Jugendamtes im Kinderschutz

Termine und Veranstaltungsorte:
Dienstag, 24. Februar 2026, 13:00 bis 15:30 Uhr (Anmeldung ab 26. Januar 2026),
Dienstag, 21. April 2026, 09:00 bis 11:30 Uhr (Anmeldung ab 23. März 2026),
Dienstag, 7. Juli 2026, 13:00 bis 15:30 Uhr (Anmeldung ab 8. Juni 2026),
Dienstag, 13. Oktober 2026, 09:00 bis 11:30 Uhr (Anmeldung ab 14. September 2026),
jeweils im Landratsamt Bodenseekreis, Glärnischstr. 1 - 3, Glärnischsaal (G 401), 88045 Friedrichshafen

Maximale Teilnehmerzahl:
Im Glärnischsaal können max. 40 Personen teilnehmen.

Weitere Informationen:
Die Infoveranstaltung ist kostenfrei. Sie werden währenddessen mit Getränken versorgt.

Jugendamt

Telefon
+49 7541 204 5308
E-Mail
sabrina.muenzer@bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 75, Friedrichshafen

Eine Anmeldung ist erst ab 26. Januar 2026 möglich.