Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Nach § 8b SGB VIII haben Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Dazu zählen aus Sicht des örtlichen Trägers auch Sie, als Person die im Verein und in einer Organisation ehrenamtlich engagiert sind.
Sollten Sie sich Sorgen um einen Ihnen anvertrauten jungen Menschen machen haben Sie die Möglichkeit eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Beratung zu kontaktieren, eine anonyme Einschätzung zum Wohl des jungen Menschen vorzunehmen und weitere Schritte besprechen. Nutzen Sie zur Vorbereitung gerne den Bogen Vereine anonymer Dokumentationsbogen.
Braucht eine Ihnen anvertraute junge Person (bis 18 Jahre) akut Hilfe und Unterstützung so kann das Jugendamt auch außerhalb der Öffnungszeiten über die Polizei (110) kontaktiert werden.
- Jugendamt: 07541 204-5364 oder 115
- Polizei: 110
Informationsmaterial & Formulare
Bei Fragen zu ...
- Sexualisierter Gewalt
können Sie sich beispielsweise an die Fachberatungsstelle Morgenrot kontaktieren und sich dort auch anonym beraten lassen. - Sucht
können Sie sich beispielsweise an die Suchtberatung der Diakonie wenden.