Aufgabenbereich Vormundschaft und Pflegschaft

Wenn Eltern mit der Erziehung und Versorgung bzw. gesetzlichen Vertretung ihres minderjährigen Kindes/Jugendlichen dauerhaft überfordert sind, kann das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht in vollem Umfang oder auch nur in bestimmten Teilen entziehen. Somit stehen Minderjährige nicht mehr unter elterlicher Sorge und erhalten einen Vormund (bei umfänglichem Sorgerechtsentzug) oder einen Pfleger (bei teilweisem Sorgerechtsentzug).

Der Vormund bzw. Pfleger ist unabhängig und übt die gesetzliche Vertretung der Mündel aus, wobei deren Interessen wahrgenommen und sie altersentsprechend an ihren Entscheidungen beteiligt werden. Zum Selbstverständnis des Vormundes gehört es daher, bei der Arbeit stets „Lobbyist" im Sinne einer Interessensvertretung für die Kinder/Jugendlichen zu sein und deren Ansprüche und Bedürfnisse auch gegenüber Dritten durchzusetzen. Dazu ist es zwingend erforderlich, die Lebensgeschichte und aktuelle Situation, die Interessen und Bedürfnisse der Kinder/Jugendlichen zu kennen. Sie bilden die Grundlage des fachlichen Handelns.

Zum Vormund oder Pfleger kann eine ehrenamtlich tätige Person, ein Berufsvormund, ein Vormundschaftsverein oder das Jugendamt bestellt werden, eine ehrenamtliche Vormundschaft ist dabei vorrangig zu berücksichtigen.

Vormundschaft als Ehrenamt

Einen jungen Menschen in die Zukunft zu begleiten ist eine große Herausforderung, aber auch eine sinnstiftende und bereichernde Aufgabe. Junge Menschen werden in der Regel im Rahmen des elterlichen Sorgerechts von ihren Eltern vertreten, da sie bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig sind. Leider ist es manchmal aus unterschiedlichsten Gründen nicht möglich, dass Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind ausüben können. In solchen Fällen bestellt das Familiengericht eine Vormundin oder einen Vormund, der/dem dann die elterliche Sorge und die Verantwortung für den jungen Menschen - den Mündel - übertragen wird. Werden nur Teile der elterlichen Sorge auf eine vom Familiengericht bestellte Person übertragen, so wird dies „(Ergänzungs-) Pflegschaft“ genannt. Der Vormund oder Pfleger ist somit gesetzlicher Vertreter des Mündels und für ihn stehen immer das Wohl und die Interessen des Mündels an oberster Stelle.

In Ihrer ehrenamtlichen Vormundschaft/Pflegschaft treffen Sie Entscheidungen, die normalerweise Eltern treffen. Sie kooperieren zum Wohle Ihres Mündels mit verschiedenen Institutionen und Behörden, wie beispielsweise dem Jugendamt, mit Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegeeltern, mit Kindergärten, Schulen oder Ärzten. Das Ziel ist, mit und für Ihr Mündel eine gute Lebenssituation zu schaffen, damit der Start in ein eigenes, selbstständiges und selbstbestimmtes Leben gelingt. In Ihrem Ehrenamt stehen Sie als vertrauensvoller Ansprechpartner an der Seite Ihres Mündels. Als Vormund für einen minderjährigen geflüchteten Menschen sollten Sie diesem auch bei ausländerrechtlichen Fragen beistehen und seine Integration unterstützen.

Wissenswertes

  • Sie müssen den jungen Mensch nicht in Ihrem Haushalt aufnehmen.
  • Kinder und Jugendliche, die durch das Jugendamt vermittelt werden, leben in der Regel in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien.
  • Manche haben körperliche oder seelische Vernachlässigung erfahren.
  • Manche Kinder oder Jugendliche haben geistige und/oder körperliche Einschränkungen.
  • Einige junge Menschen reisen aus dem Ausland ohne ihre Eltern ein und leiden unter den Fluchterfahrungen.
  • Sie erhalten vom Amtsgericht eine jährliche Aufwandspauschale von derzeit 425 Euro.
  • Pädagogische oder rechtliche Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.

Was Sie mitbringen sollten

  • Zeit für ausreichend persönliche Kontakte mit Ihrem Mündel und ein offenes Ohr für dessen Anliegen und Probleme.
  • Bereitschaft, sich auf eine langfristige und verbindliche Beziehung mit einem jungen Menschen einzulassen.
  • Engagement, um sich für dessen Belange einzusetzen und ihr/ihm bei gesundheitlichen, schulischen, beruflichen oder behördlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.
  • Offenheit, um sich auf andere Menschen, Lebensweisen und Kulturen einzulassen und sich ggf. bei Schwierigkeiten oder Problemen Unterstützung einzuholen.
  • Motivation für die verbindliche Teilnahme an unseren Schulungen.
     

Wenn Sie Interesse an der Aufgabe als Vormund oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle Vormundschaften im Jugendamt. Wir stehen Ihnen von Anfang an mit Beratungs- und Schulungsangeboten zur Seite und unterstützt Sie während Ihrer gesamten Tätigkeit als Vormund oder Pfleger.

Jugendamt

Tel.: 07541 204-5129
Tel.: 07541 204-5124
Tel.: 07541 204-5624