Kindertagespflege

Für Kindergarten und Schulkinder ist die Kindertagespflege als Ergänzung zur institutionellen Betreuung (Tageseinrichtung) vorgesehen. Für 0 - 3 Jährige bietet die Tagespflege eine anspruchsvolle Alternative zu Krippe oder Kindertagesstätte. Eltern und alleinerziehende Elternteile können hierfür einen Zuschuss zur Tagespflege bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes beantragen. Eine Kostenübernahme richtet sich dabei nach den rechtlichen Voraussetzungen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII und den finanziellen Verhältnissen der Gesamtfamilie.

Auskünfte über die Möglichkeiten einer Kindertagespflege werden von den Tagespflegefachstellen erteilt.

Tageseinrichtungen

Der Besuch einer Tageseinrichtung soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Dabei haben Eltern und alleinerziehende Elternteile die Möglichkeit einen Zuschuss für die Tagesbetreuung ihres Kindes, das im Alter zwischen 0 - 12 Jahren ist, bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu beantragen.

Der Zuschuss richtet sich zum einen nach den rechtlichen Voraussetzungen des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII und den finanziellen Verhältnissen der Gesamtfamilie.