Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für minderjährige Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben. Sie können ihn beantragen, wenn der andere Elternteil sich den Zahlungsverpflichtungen entzieht oder zu Unterhaltszahlungen nicht oder nur teilweise in der Lage ist. Bei Kindern von 12 bis 17 Jahren empfiehlt sich vor Antragstellung eine Beratung durch das Jugendamt, denn sie haben nur Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn sie
- selbst keine Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II beziehen
- oder ihre Hilfebedürftigkeit nach SGB II durch den Unterhaltsvorschuss vermieden werden kann
- oder sie zwar hilfebedürftig nach SGB II sind, der alleinerziehende Elternteil aber (ohne Kindergeld) Einkünfte von mindestens 600 Euro erzielt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt derzeit:
- von 0 bis 5 Jahre: 230 Euro monatlich
- von 6 bis 11 Jahre: 301 Euro monatlich
- von 12 bis 17 Jahre: 395 Euro monatlich
(Stand: 01.01.2024)
Bitte achten Sie darauf, den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, sobald Zahlungen des anderen Elternteils ausbleiben, da dieser rückwirkend nur für einen Monat bezahlt wird. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II wird der Unterhaltsvorschuss bedarfsmindernd als Einkommen angerechnet.
Hinweis: Der Unterhaltspflichtige wird durch den Unterhaltsvorschuss nicht von seiner Unterhaltspflicht befreit. Unterhaltsvorschussleistungen werden von der auszahlenden Stelle vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert.
Voraussetzung
Der andere Elternteil
- entzieht sich den Zahlungsverpflichtungen,
- ist zu Unterhaltsleistungen ganz oder teilweise nicht in der Lage oder
- ist als Unterhaltspflichtiger verstorben, ohne einen Anspruch auf Waisenbezüge zu hinterlassen.
Das Kind
- muss im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten/Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
- erhält nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge, die unterhalb des gesetzlichen Regelbedarfs liegen.
Kein Anspruch besteht, wenn z. B.
- beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben,
- der betreuende Elternteil wieder heiratet,
- das Kind in einem Heim oder in Vollzeitpflege untergebracht ist.
Anspruchsvoraussetzungen für Kinder von 12 - 17 Jahren
- das Kind bezieht keine Leistungen nach dem SGB II oder
- durch den Bezug der Unterhaltsvorschussleistungen wird der Bezug von Leistungen nach dem SGB II vermieden oder
- der alleinerziehende Elternteil hat ein monatliches Einkommen von 600,00 Euro und bezieht nur ergänzend Leistungen nach dem SGB II
Ablauf
Der Unterhaltsvorschuss ist schriftlich beim Jugendamt des Landkreises, in dem das Kind mit seinem alleinerziehenden Elternteil wohnt, zu beantragen. Das Antragsformular sowie ein ausführliches Merkblatt steht zum Download bereit oder Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle. Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie unter anderem Namen und Aufenthaltsort des Unterhaltspflichtigen nennen, sofern Ihnen diese bekannt sind (Mitwirkungspflicht). Andernfalls ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ausgeschlossen.
Zuständigkeit im Jugendamt
Tel.: 07541 204-3074, FN H
Tel.: 07541 204-5310, FN B - G, ÜB A - G
Tel.: 07541 204-5987, FN I - R
Tel.: 07541 204-5545
Tel.: 07541 204-5136, ÜB H - Z
Tel.: 07541 204-5167, FN A + T
Tel.: 07541 204-5445, FN S
Tel.: 07541 204-3109, FN U - Z
Jugendamt/Sekretariat Unterhaltsvorschuss
Tel.: 07541 204-5391 oder
Tel.: 07541 204-5935
Antragsunterlagen
- Antrag, Merkblatt und benötigte Unterlagen
- Antrag "Ergänzendes zum Antrag auf Leistungen nach dem UVG für Kinder ab 12 Jahren"
- Antrag in ukrainischer Sprache
Eine rechtswirksame Antragstellung liegt erst vor, wenn der Antrag im Original mit Unterschrift bei uns eingeht.
Beratung und Antragstellung
Landratsamt Bodenseekreis
Jugendamt
Unterhaltsvorschusskasse
Auszahlungstermine
Jan 24 am 20.12.2023
Feb 24 am 25.01.2024
Mrz 24 am 26.02.2024
Apr 24 am 26.03.2024
Mai 24 am 24.04.2024
Jun 24 am 28.05.2024
Jul 24 am 26.06.2024
Aug 24 am 25.07.2024
Sep 24 am 27.08.2024
Okt 24 am 25.09.2024
Nov 24 am 28.10.2024
Dez 24 am 26.11.2024
Jan 25 am 19.12.2024