Was ist eigentlich Trinkwasser?

Trinkwasser ist nicht nur Wasser zum Trinken. Auch für die Zubereitung von Speisen und für andere häusliche Zwecke wird Trinkwasser benötigt, z. B. für die Körperreinigung und Reinigung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Damit ein Oberflächen-, Grund- oder Quellwasser als Trinkwasser bezeichnet werden darf, muss es so beschaffen sein, dass durch den Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit ausgeschlossen ist. Es muss „rein und genusstauglich“ sein. Die Definition von Trinkwasser sowie die Anforderungen, die an die Qualität des Trinkwassers gestellt werden, sind in der Trinkwasserverordnung vom 10. März 2016 (geändert 2018) geregelt. Daneben enthält die Trinkwasserverordnung Anforderungen an Aufbereitungsstoffe und Materialien, die in Kontakt mit Wasser kommen.

Wer trägt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität?

Unternehmer und Inhaber einer Wasserversorgungsanlage sind in erster Linie für die Trinkwasserqualität verantwortlich. Die Überwachung erfolgt durch das Gesundheitsamt, beispielsweise durch Untersuchungen der mikrobiologischen und chemischen Wasserqualität, die je nach Größe der Anlage ein- bis mehrmals jährlich durchgeführt werden müssen und vom Betreiber der Wasserversorgungsanlage veranlasst werden.

Die Verantwortung der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen endet an der Übergabestelle ins Haus. Ab hier liegt die Verantwortung beim Besitzer. Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität durch das Leitungsmaterial, wie früher bei Bleileitungen, haben kaum noch Bedeutung. Dagegen können sich Legionellen (Bakterien), die in die Leitungen gelangt sind, im warmen Wasser vermehren und beim Einatmen von feinen Wassertröpfchen Fieber oder Lungenentzündungen auslösen. Deshalb müssen entsprechend der Trinkwasserverordnung regelmäßig in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gewerblich oder öffentlich genutzter Art, bei denen es zur Vernebelung von warmem Wasser kommt, Untersuchungen auf Legionellen durchgeführt werden. Großanlagen sind Anlagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder eine Rohrleitung mit mehr als 3 Litern Inhalt. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern unterliegen dieser Untersuchungspflicht nicht. Bei Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes (über 100 KBE Legionellen/100 ml Wasser) muss eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen, das auch hier überprüft, ob die vorgeschriebenen Maßnahmen und Untersuchungen durchgeführt werden.

Was kann der Verbraucher tun?

Jede einzelne Nutzerin und jeder einzelne Nutzer kann mithelfen, einer Vermehrung der Legionellen in der Hausinstallation vorzubeugen. Erstens durch regelmäßige Entnahme von warmem und kaltem Wasser aus allen Leitungen im Haushalt, wodurch eine Stagnation des Wassers vermieden wird, und zweitens durch eine richtig eingestellte Temperatur des Warmwassers.

Wir alle können mithelfen, das Trinkwasser rein und genusstauglich zu halten z. B. durch bedachten Einsatz von Reinigungs- und Düngemitteln oder Medikamenten, da bestimmte Inhaltsstoffe in Kläranlagen nicht abgebaut oder herausgefiltert werden können. Achtsames Handeln schützt unsere Trinkwasserressourcen.

Der Text der Trinkwasserverordnung, die Liste der Untersuchungsstellen für Trinkwasser, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.

Gesundheitsamt / Sekretariat

Tel.: 07541 204-5841 oder -5606
gesundheitsschutz@bodenseekreis.de