Beglaubigung einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html
Erforderliche Unterlagen:
Ausweispapiere, vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
Gebühr:
21,00 Euro
Bemerkungen:
Die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln muss mindestens 5 Arbeitstag vor Reisebeginn zur Prüfung eingereicht werden.
Bewerber zur Einstellung als Beamter/Beamtin oder Referendar/Referendarin
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstgesetzes vom 17.12.2015 erfolgt in Baden-Württemberg ab dem 01.07.2016 die ärztliche Untersuchung und Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor der Einstellung in ein Beamtenverhältnis durch niedergelassene oder andere approbierte Ärzte bzw. Ärztinnen. Eine Liste von Ärzten/Ärztinnen, welche die Einstellungsuntersuchungen durchführen, finden Sie unter "Service" der Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg.
Untersuchung bei Beamten und Beamtinnen (z. B. Dienstunfähigkeit, Beihilfe)
Mit dem Gesundheitsdienstgesetz vom 17.12.2015 wurden die Rechtsgrundlagen zur Einrichtung von medizinischen Gutachterstellen in Baden Württemberg geschaffen. Ab dem 01.01.2017 ist im Regierungsbezirk Tübingen das Gesundheitsamt im Landkreis Reutlingen
- für die Feststellung einer Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit im Zurruhesetzungsverfahren
- für die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit von Heilbehandlungen nach Dienstunfällen
- für die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit nach den Vorschriften der Beihilfeverordnung des Bundes oder des Landes, soweit ein Gesundheitsamt als begutachtende Stelle genannt wird,
zuständig.
Amtsärztliche Bestätigung für das Finanzamt
Erforderliche Unterlagen:
Ausweispapiere, ärztliche Befunde
Gebühr:
72 Euro
Bemerkungen:
Telefonische Terminvereinbarung. Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb eines medizinischen Hilfsmittels zu erbringen.
Bestätigung der Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme für Beamtinnen und Beamte
Laut der Beihilfeverordnung (BVO Baden-Württemberg) vom 01.07.2015 ist für die Beantragung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Kur bei der Beihilfestelle (LBV/Kommunaler Versorgungsverband) eine begründete Bescheinigung eines Arztes/einer Ärztin ausreichend.
Gesundheitsamt
Tel.: 07541 204-5853
Landratsamt Reutlingen
Landratsamt Reutlingen
Gesundheitsamt
Medizinische Gutachtenstelle
Kaiserstr. 27
72764 Reutlingen
Informationsmaterial & Formulare
- Formular - Bescheinigung eines BTM
Die vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln muss mindestens 5 Arbeitstag vor Reisebeginn zur Prüfung eingereicht werden. - Vordrucke der Landesanstalt für Besoldung
und Versorgung - Vordrucke des Kommunales Versorgungsverbands
Baden-Württemberg
Weitere Informationen
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg:
www.gesundheitsamt-bw.de