Generalistische Pflegeausbildung

Seit Anfang des Jahres 2020 gibt es die neue generalistische Pflegeausbildung. Die bisherigen Pflegeausbildungen (Gesundheits- und Krankpflege, Altenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) werden zu einer generalistischen Ausbildung, mit der einheitlichen Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ zusammengefasst. Durch den Abschluss der generalistischen Pflegeausbildung ist es den Ausgebildeten problemlos möglich, innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche zu wechseln.

Die berufliche Ausbildung umfasst einen praktischen Teil von 2.500 Stunden und einen theoretischen Teil von 2.100 Stunden, welche sich auf drei Ausbildungsjahre verteilen.

Für Auszubildende, die sich speziell für die Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege interessieren, besteht nach dem zweiten Ausbildungsjahr ein Wahlrecht. Das heißt es besteht die Möglichkeit, sich auf diese bestimmten Altersgruppen zu spezialisieren und in einen Vertiefungseinsatz zu gehen, um danach den Abschluss mit der Berufsbezeichnung:

  1. Altenpfleger/in
  2. Gesundheits-/Kinderkrankenpfleger/in zu machen.

Die Spezialisierungen sowie die bisherigen Ausbildungen nach AltPflG und KrPflG sind dem Abschluss der generalistischen Pflegeausbildung gleichgestellt.

Zugangsvoraussetzungen

  • ein mittlerer Schulabschluss oder
  • ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene (mindestens) 2-jährige Berufsausbildung oder
  • ein Hauptschulabschluss und eine (mindestens) 1-jährige Assistenz-/Helferausbildung in der Pflege oder
  • eine 10-jährige allgemeine Schulbildung

Ziel der Ausbildung ist es, die erforderlichen Fähigkeiten zu erlernen, die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege für Personen aller Altersstufen erforderlich sind.

Um die Pflegeschule besuchen zu können, ist keine Zahlung von Schulgeld erforderlich, Lehr und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt und die Auszubildenden erhalten eine angemessene Auszubildendenvergütung.

Die Höhe der Brutto-Vergütung liegt für das jeweilige Ausbildungsjahr bei circa (TVAöD-PflegeStand 01.04.2022):

  1. Ausbildungsjahr 1.190,69 EUR
  2. Ausbildungsjahr 1.252,07EUR
  3. Ausbildungsjahr 1.353,38 EUR

Beginn der Ausbildung ist ja nach Einrichtung zum 01.08. oder 01.09. eines Jahres möglich.

Wo kann ich zukünftig arbeiten?

Generalistisch ausgebildete Pflegefachfrauen und -männer können in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. Sie können sich nach der Ausbildung also aussuchen, ob sie z. B. in einem Krankenhaus, in einer Wohneinrichtung für alte Menschen oder in einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche arbeiten wollen. In ihrer Berufsurkunde ist neben der Berufsbezeichnung in einer Anlage auch der gewählte Vertiefungseinsatz aus dem dritten Ausbildungsjahr angegeben.

Wurde dieser beispielsweise in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen absolviert, enthält die Anlage den Hinweis auf den Vertiefungsschwerpunkt pädiatrische Pflege. Hierdurch zeigt sich auch gegenüber zukünftigen Arbeitgebern die in der Ausbildung gewählte Schwerpunktsetzung.

Auszubildende, die den gesonderten Abschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder in der Altenpflege erworben haben, werden regelmäßig in diesen Versorgungsbereichen tätig sein. Altenpflegerinnen und -pfleger arbeiten unter anderem in Wohneinrichtungen für alte Menschen oder bei ambulanten Pflegediensten. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger sind sowohl in Kinderkrankenhäusern als auch in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche tätig.

Egal, welchen Berufsabschluss Auszubildende anstreben, die Hauptaufgaben ausgebildeter Pflegefachpersonen bestehen darin, den Pflegebedarf festzustellen, Pflegemaßnahmen zu planen, den Pflegeprozess zu steuern und das Ergebnis der Pflege auszuwerten (vorbehaltene Tätigkeiten).

Pflegehelferausbildung

Die Ausbildung zur anerkannten Altenpflegehelferin, bzw. zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer vermittelt euch die erforderliche Handlungskompetenz, um bei der Pflege, Versorgung und Betreuung gesunder und kranker alter Menschen qualifiziert und verantwortungsvoll mitzuwirken und mitzuhelfen.

Nach erfolgreichem Abschluss seid ihr dazu befähigt, in der

• stationären;

• teilstationären;

• ambulanten und offenen Altenhilfe

insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.

Die Ausbildung umfasst den theoretischen Unterricht an einer Berufsfachschule für Altenpflegehilfe und eine praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 850 Stunden, insbesondere in Einrichtungen der Altenhilfe.

 

Zugangsvoraussetzungen

Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ihr eine Ausbildung an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe beginnen könnt:

• der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand;

• der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis;

• der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe.

Sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

 

Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten

Grundsätzlich können Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, die die Altenpflegehilfeprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, mit der Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann beginnen.

Weiterhin ist eine Verkürzung der 3jährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann um bis zu 2 Jahre möglich.