Arbeitsstellen bzw. Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr oder öffentlichen Verkehrsgrund auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Die Unternehmer müssen unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes von der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen oder Maßnahmen abzusperren und zu kennzeichnen sind. Bei Vollsperrungen müssen Umleitungen eingerichtet werden.

Antragstellung

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Lageplan
  • Umleitungsplan (bei Vollsperrung)

Es können nur vollständig gestellte Anträge bearbeitet werden.

Wenn ein Eingriff in den Straßenkörper erfolgt, ist vor Beginn der Arbeiten auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eine Aufgrabungsgenehmigung des Straßenbaulastträgers (Straßenbauamt Bodenseekreis) erforderlich.

Termine und Fristen

Um die termingerechte Bearbeitung eines Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.

Gebühren

Diese richten sich nach Umfang und Aufwand für die zu erteilende Anordnung. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOst sieht einen Rahmen von rund 10 bis 770 Euro vor.

Straßenverkehrsbehörde

Telefon
+49 7541 204 5892
Fax
+49 7541 204 7892
E-Mail
karin.bentele-carli@bodenseekreis.de
Zimmer
G 233, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5614
Fax
+49 7541 204 7614
E-Mail
elvira.heiderich@bodenseekreis.de
Zimmer
G 232, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5689
Fax
+49 7541 204 7689
E-Mail
marion.kahle@bodenseekreis.de
Zimmer
G 232, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5639
Fax
+49 7541 204 7639
E-Mail
michael.leber@bodenseekreis.de
Zimmer
G 233, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen