Landkreisübergreifender Handwerkerparkausweis

Mit der landkreisübergreifenden Parkgenehmigung für Handwerkerinnen und Handwerker können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes während der Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten - im Zuständigkeitsbereich der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen in bestimmten Bereichen parken:

  • An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne diese zu bedienen, auch über die Höchstparkdauer hinaus
  • Im eingeschränkten Halteverbot nach Zeichen 286 StVO
  • Im Bereich von Bewohnerparkvorrechten
  • In verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb von gekennzeichneten Flächen
  • In Bereichen von Parkscheibenregelung auch über die Höchstparkdauer hinaus

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kopie Gewerbeanmeldung (nur bei Ersterteilung)
  • Kopie Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kopie Handwerkskarte (nur bei Ersterteilung)

Kosten

Jahresgenehmigung: 100,00 Euro
Folgeausweis: 75,00 Euro
Änderungsgebühr: 20,00 Euro

 

Strassenverkehrsbehörde

Telefon
+49 7541 204 5892
Fax
+49 7541 204 7892
E-Mail
karin.bentele-carli@bodenseekreis.de
Zimmer
G 233, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5639
Fax
+49 7541 204 7639
E-Mail
michael.leber@bodenseekreis.de
Zimmer
G 233, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen