Veranstaltungen, für die der öffentliche Straßenraum mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen wird (z. B. Umzüge, Märkte, Sportveranstaltungen etc.) bedürfen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO. 

Zuständigkeit

Das Landratsamt Bodenseekreis ist für alle kreisangehörigen Gemeinden, mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Friedrichshafen mit Immenstaad sowie Überlingen mit Owingen und Sipplingen zuständig.

Antragstellung

Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, benötigen Sie für die Antragsstellung folgende Unterlagen:

  • Antragsformular oder einen formlosen Antrag mit vollständigen Angaben, insbesondere des Verantwortlichen, Art, Zeitpunkt, Ablauf und Ort der Veranstaltung (gegebenenfalls mit Lageskizze)
  • Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung

Gebühren

Diese richten sich nach Umfang und Aufwand für die zu erteilende Erlaubnis. Der Gebührenrahmen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr liegt bei rund 10 bis 770 Euro.

Straßenverkehrsbehörde

Telefon
+49 7541 204 5892
Fax
+49 7541 204 7892
E-Mail
karin.bentele-carli@bodenseekreis.de
Zimmer
G 233, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Telefon
+49 7541 204 5639
Fax
+49 7541 204 7639
E-Mail
michael.leber@bodenseekreis.de
Zimmer
G 233, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen