Landkreisübergreifender Handwerkerparkausweis
Mit der landkreisübergreifenden Parkgenehmigung für Handwerkerinnen und Handwerker können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes während der Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten - im Zuständigkeitsbereich der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen in bestimmten Bereichen parken:
- An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne diese zu bedienen, auch über die Höchstparkdauer hinaus
 - Im eingeschränkten Halteverbot nach Zeichen 286 StVO
 - Im Bereich von Bewohnerparkvorrechten
 - In verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb von gekennzeichneten Flächen
 - In Bereichen von Parkscheibenregelung auch über die Höchstparkdauer hinaus
 
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
 - Kopie Gewerbeanmeldung (nur bei Ersterteilung)
 - Kopie Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
 - Kopie Handwerkskarte (nur bei Ersterteilung)
 
Kosten
| Jahresgenehmigung: | 100,00 Euro | 
| Folgeausweis: | 75,00 Euro | 
| Änderungsgebühr: | 20,00 Euro | 
Strassenverkehrsbehörde
- Telefon
 - +49 7541 204 5892
 - karin.bentele-carli@bodenseekreis.de
 - Gebäude
 - Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
 
- Telefon
 - +49 7541 204 5639
 - michael.leber@bodenseekreis.de
 - Gebäude
 - Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen