Sind Schüler für den Besuch der Schule auf Schülerbeförderung angewiesen, so kann ein Zuschuss zu den anfallenden Kosten der Bus-/Zugfahrkarte beantragt werden. 

Welche Kosten können übernommen werden?

Beim Besuch der nächstgelegenen Schule, die mindestens 3 km von der Wohnung der Schülerin/des Schülers entfernt ist, kann der Eigenanteil zu den Kosten der Bus-/Zugfahrkarte übernommen werden.

Besucht die Schülerin/der Schüler eine nicht nächstgelegene Schule, so kann über das Bildungspaket nur der Anteil der Fahrkarte bezahlt werden, der für den Besuch einer nächstgelegenen Schule bezahlt werden würde.

Wer bekommt die Leistung?

  • Schüler und Schülerinnen die jünger als 25 Jahre alt sind, eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
  • und die mindestens 3 km von der Schule entfernt wohnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe muss der Abschnitt "Schulbeförderung (Bus-/Zugfahrkarte)" vollständig ausgefüllt und von der Schule bestätigt werden. 

Wie wird die Leistung erbracht?

Die Schülerfahrkarte wird im Schulsekretariat oder online unter www.schuelermonatskarten-bodenseekreis.de bestellt. Beim Ausfüllen des Bestellscheins müssen die Eltern der Abrechnungsstelle des Verkehrsunternehmens (z. B. RAB) eine Einzugsermächtigung erteilen. Nur dann können die Fahrkarten an die Schüler ausgehändigt werden.

Ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Jobcenter muss von der Schule bestätigt und im Jobcenter Bodenseekreis oder bei einer Stadt-/Gemeindeverwaltung persönlich oder per Post eingereicht werden. Von den Empfängern von Wohngeld und Kinderzuschlag ist bei der Beantragung der Schülerbeförderung immer ein aktueller Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagbescheid in Kopie vorzulegen.

Die vom Jobcenter bewilligten Schülerbeförderungskosten werden jeweils zum Monatsanfang auf das Konto der Eltern überwiesen. Das Verkehrsunternehmen zieht für die Schülerfahrkarte direkt bei den Eltern ein. Eine direkte Abrechnung zwischen dem Jobcenter und dem Verkehrsunternehmen (z. B. RAB) findet nicht statt.

Wichtig: Der Zuschuss zur Schülerfahrkarte kann nur für den Zeitraum bewilligt werden, in dem auch Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden und nicht automatisch für das ganze Schuljahr. Um Nachteile zu vermeiden, stellen Sie den Folgeantrag immer vor dem Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes.