FAIRteiler retten Lebensmittel

Im Bodenseekreis setzen sich mehrere Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung und für Klimaschutz ein. So bieten die so genannten FAIRteiler-Schränke die Möglichkeiten, Lebensmittel zu bringen beziehungsweise kostenlos mitzunehmen. Die Verantwortlichen holen zusätzlich bei lokalen Unternehmen überschüssige Lebensmittel ab. Der FAIRteiler-Schrank ist explizit nicht nur für finanziell benachteiligte Menschen gedacht, sondern für alle. Es geht darum, alle Lebensmittel, die übrig sind, vor der Tonne zu retten.  

FAIRteiler-Schränke im Bodenseekreis: 

  • Deggenhausertal-Untersiggingen: hinter dem Pfarrheim, Wittenhofer Straße 13

  • Friedrichshafen: Jugend-und Kulturzentrum Molke, Meistershofener Straße 11

  • Immenstaad: Eingang zum Eine-Welt-Laden, Adlerstraße 24

  • Markdorf: Haupteingang Mehrgenerationenhaus Spitalstraße 3

  • Neukirch: auf dem Marktplatz unter dem Technikdach

  • Oberteuringen: linke Seite von Elektro Bucher, Eugen-Bolz-Straße 9

  • Tettnang: vor dem Rathaus, Montfortplatz 6 

Kennen Sie weitere Fairteiler-Schränke im Bodenseekreis?

Dann freuen wir uns über eine Nachricht an abfallberatung@bodenseekreis.de 

Lebensmittel teilen statt wegwerfen - Bodenseekreis fördert Fairteiler

Lebensmittelverschwendung ist ein zentrales Umwelt- und Gesellschaftsproblem. Nach Angaben des Umweltbundesamts fielen in Deutschland im Jahr 2022 rund 10,8 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an. Mit etwa 58 Prozent entsteht der größte Anteil in privaten Haushalten. Bund und Land haben deshalb Ziele gesetzt, um die Menge weggeworfener Lebensmittel bis 2030 deutlich zu senken. Nach § 9 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Baden-Württemberg verpflichtet, wirksame Anreize zur Abfallvermeidung zu schaffen. Die Förderung von Fairteiler-Schränken ist ein solcher Anreiz - praktisch, sichtbar und niedrigschwellig.

Der Zweck eines Lebensmittel-Fairteilers ist das private Verteilen von Lebensmitteln, die noch genießbar sind. Der Begriff Fairteiler bezeichnet einen Ort, welcher eine sichere Lager- und Tauschmöglichkeit für Lebensmittel bietet. Alle Menschen dürfen Lebensmittel in den Fairteiler bringen und/oder kostenfrei von dort mitnehmen. Die Einhaltung der gesetzlichen Hygienevorschriften ist zu jeder Zeit durch den Betreiber zu garantieren. In den Fairteilern dürfen nur unbedenkliche, verzehrfähige Lebensmittel weitergegeben werden. 

Antragsberechtigt sind im Bodenseekreis ansässige 

  • anerkannte soziale, freie oder kirchliche Träger,
  • Vereine, Stiftungen, Nachbarschaftsnetzwerke und Interessensgruppen,
  • Privatpersonen,
  • Gewerbebetriebe und Unternehmen

Gefördert wird der Aufbau und der laufende Betrieb von Lebensmittel-Fairteilern im Bodenseekreis.

Die Projektförderung umfasst folgende Komponenten:

  • Die Erstausstattung der Lebensmittel-Fairteiler
  • Die Durchführung und Bewerbung einer Eröffnungsveranstaltung
  • Die Erneuerung von Ausstattungsgegenständen bereits bestehender Lebensmittel-Fairteiler. 

Die maximale Förderung pro Fairteiler beträgt 500 Euro. 

Die Antragstellenden füllen das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" nach Maßgabe des Leitfadens (PDF) aus. 

Die Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Fördermittel können bereitgestellt werden, bis das Budget des jeweiligen Jahres ausgeschöpft ist. Nach erfolgreicher Prüfung und Teilnahme einem Abstimmungsgespräch erfolgt eine schriftliche Zusage. 
Die Nutzung des Fairteiler‐Equipments ist ausschließlich für die dafür vorgesehenen Zwecke erlaubt. Der sorgsame Umgang mit der Ausstattung wird vorausgesetzt.

 

Die Anbieter und Anbieterinnen haften für ihre Lebensmittel‐Fairteiler. Durch das Aufstellen eines Hygieneplans, der Anbringung von Hinweisschildern sowie einer entsprechenden Anweisung und Schulung aller zuständigen Personen kommen die Anbietenden ihrer Sorgfaltspflicht nach.

Weitere Informationen, einen „Leitfaden mit Hinweisen zur Umverteilung von geretteten Lebensmitteln“ sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Weitergabe von Lebensmitteln finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‐Württemberg.
 

Kontakt

Abfallwirtschaftsamt 

Sachgebiet Logistik und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Jasmin Bisanz

E-Mail: jasmin.bisanz@bodenseekreis.de  

Telefon: 07541 204 5489
 

Landwirtschaftsamt

Sachgebiet Agrarordnung, Betriebs- und Hauswirtschaft
Frau Friederike Heß-Böhlen

E-Mail: friederike.hess-boehlen@bodenseekreis.de

Telefon: 07541 204-5335