Habitatansprüche

Die Gelbbauchunke besiedelt fischfreie Klein- und Kleinstgewässer sowohl im Wald als auch im Offenland. Im Wald werden typischerweise wassergefüllte Radspuren und Wildschweinsuhlen sowie Kleinstgewässer, die durch die Wurzelteller umgestürzter Bäume entstanden sind, besiedelt. Hohe Dichten erreicht die Gelbbauchunke im Offenland vor allem in Gewässern in sonnenexponierter, vegetationsarmer, ruderaler Umgebung (Kiesgruben, Ziegeleien, Erddeponien); fast alle Gelbbauchunkengewässer trocknen im Spätsommer aus (und bleiben auf diese Weise fischfrei). In vielen Fällen ist die Gelbbauchunke einzige Amphibienart im Gewässer. Anders als die anderen Arten hat die Gelbbauchunke keine feste Laichzeit; Eiablagen können zwischen Ende April und August, in warmen Jahren auch noch später erfolgen; RÖDEL et al. (1992) fanden in den Friedrichshafener Umgebung noch im November Larven. 

Wanderverhalten

Über das Wanderverhalten der Gelbbauchunke ist wenig bekannt, die bisherigen Beobachtungen sind zudem widersprüchlich: Als typische Pionierart taucht sie in neu entstandenen Gartenteichen und Naturschutztümpeln gelegentlich in der Anfangsphase schnell auf und ist meist im zweiten, spätestens im dritten Jahr schon wieder verschwunden. Diese Beobachtungen legen die Vermutung nahe, dass die Art weite Wanderungen durchführen kann; Wiederfunde von individuell registrierten Unken in über einem Kilometer Entfernung vom Erstfundort werden von SEIDEL (1988) und HERRMANN (1996) berichtet. Andererseits zeigen Dauerbeobachtungen von Einzeltieren* eine ausgeprägte Ortstreue über viele Jahre hinweg, bei Verfrachtungsversuchen über mehrere Hundert Meter kehrte die Mehrheit der Tiere schnell zum Ausgangsgewässer zurück (BARANDUN 1995, KAPFBERGER 1984).

Aufgrund der bisherigen Ergebnisse (Zusammenstellung bei GOLLMANN & GOLLMANN 2002) ist anzunehmen, dass bei der Gelbbauchunke Ortstreue und ungerichtetes Vagabundieren nebeneinander vorkommen. Größere Gelbbauchunkenhabitate sind oft ein komplexes Mosaik aus Ruderalflächen und Klein- und Kleinstgewässern; innerhalb solcher Biotope ist eine Unterscheidung zwischen Laichwanderung, Ortsbewegung zwischen verschiedenen Kleingewässern und Ausbreitungswanderung oft nicht möglich.

Da die Wanderungen, wenn sie stattfinden, anders als bei Grasfrosch und Erdkröte zeitlich und räumlich nicht festgelegt und nicht konzentriert sind, lassen sie sich mit den herkömmlichen Mitteln des Amphibienschutzes an Straßen (Zäune, Tunnel) nicht schützen.

*Gelbbauchunken lassen sich anhand der Fleckenverteilung auf der Bauchseite individuell identifizieren.

Verbreitung

Die Art kommt in fast ganz Baden-Württemberg vor und fehlt nur auf der Alb und in den Schwarzwald-Hochlagen. Im Kreisgebiet ist die Art überall immer wieder in Einzelexemplaren zu finden; Gewässer, in denen sich Gelbbauchunken über längere Jahre regelmäßig fortpflanzen sind dagegen ausgesprochen selten und weitgehend auf Sonderstandorte wie Kiesgruben, Lehmgruben, Erddeponien, größere Hangrutschungen u. ä. beschränkt. Kontinuierlich besetzte Laichgewässer im Gebiet sind zum Beispiel die flachen, sommertrockenen Tümpel in der Kiesgrube Urnau, Deggenhausertal (die allerdings in den letzten Jahren durch aufkommende Weidensukzession zuzuwachsen drohen) und die kleinen Lehmtümpel unterhalb des Hangabbruchs "Fuchsbühl" am Gehrenberg (Deggenhausertal).

Bei gründlicher Nachsuche in bestehenden und aufgelassenen Kiesgruben, Lehmgruben und Erddeponien des Kreisgebiets wären mit ziemlicher Sicherheit weitere Vorkommen der Art zu finden.

Gefährdung

Die Gelbbauchunke ist in weiten Teilen Baden-Württembergs stark im Rückgang begriffen und in der aktuellen Roten Liste als stark gefährdet eingestuft, ebenso in der Roten Liste für das Bundesgebiet. Diese Einstufung dürfte auch für das Kreisgebiet zutreffen.

Ursache für die Gefährdung ist, anders als bei den meisten anderen Arten, in erster Linie die Zerstörung von Biotopen. Die oft ausgesprochen unansehnlichen, trüben, vegetationslosen Gelbbauchunken-Laichgewässer entsprechen nicht dem verbreiteten Bild eines schutzwürdigen "Biotops", sie fallen in aller Regel auch nicht unter gesetzlichen Schutz.