Aufgaben

Kommunales

Als Rechtsaufsichtsbehörde über die Städte und Gemeinden des Bodenseekreises (ausgenommen Friedrichshafen und Überlingen) obliegt uns die Aufgabe, die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Kommunen überwiegend nach den gemeinderechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorgaben zu überwachen, soweit dies vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Diese Zuständigkeit gilt auch für 10 Zweckverbände, 3 Gemeindeverwaltungsverbände und 7 Stiftungen. Daneben sind weitere Schwerpunkte:

Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung hat als Einrichtung der ausschließlich behördeninternen Prüfung die Aufgabe, einen recht- und ordnungsgemäßen Umgang des Landkreises mit den ihm anvertrauten Mitteln zu gewährleisten. Diese Prüfungen finden über das ganze Jahr über verteilt statt. Im Sinne einer wirkungsvollen Kontrolle liegen die Schwerpunkte darin, zu überprüfen, ob die bestehenden Vorschriften und die Organbeschlüsse des Kreistags und des Landrats befolgt werden, die finanziellen Vorgänge sachlich und rechnerisch richtig abgewickelt werden und die Haushaltswirtschaft des Kreises sparsam und wirtschaftlich geführt wird. Bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen Prüfungsaufgaben ist die Rechnungsprüfung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Als ausschließlich behördeninterne Prüfungsinstanz ist das Sachgebiet Rechnungsprüfung jedoch nicht Ansprechpartner für Anfragen oder Beschwerden von Bürgern. Hierfür ist das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.

  • Prüfung der Jahresrechnung
  • Personalwesen
  • Kassenprüfung
  • Schulwesen
  • Sozial- und Jugendhilfe
  • Hoch-, Tief und Straßenbau
  • Ausschreibungen und Vergaben, Vergabeprüfstelle
  • Abfallwirtschaft
  • Gebühren der unteren Verwaltungsbehörde
  • Vollstreckungsmaßnahmen

Kommunal- und Prüfungsamt

Telefon
+49 7541 204 5234
Fax
+49 7541 204 7234
E-Mail
harald.baur@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 604, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen