Im Rechts- und Ordnungsamt geht es um Menschen. Menschen, die einen Gewerbebetrieb eröffnen wollen oder eine Ausschankerlaubnis beantragen, die eine Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe beantragen, aber auch diejenigen, die vom Landratsamt einen Bußgeldbescheid bekommen haben und Einspruch dagegen einlegen.

Die rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rechts- und Ordnungsamt möchten all diesen vielfältigen Anliegen kompetent und Rechnung tragen.

Grundlage der Entscheidungen sind die Gesetze. Diese werden von den vom Volk gewählten Parlamentariern verabschiedet. Die Gesetze sind gleichsam die geschriebenen „Spielregeln“ unserer Gesellschaft, die ein gedeihliches Zusammenleben aller gewährleisten sollen. Das Rechts- und Ordnungsamt wacht im Interesse der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger über die Einhaltung dieser Spielregeln.

Aufgaben

Ordnungs- und Personenstandsrecht

Hier liegt die Zuständigkeit für eine Vielzahl von Entscheidungen, die insbesondere das Wirtschaftsleben, aber auch andere Lebensbereich betreffen:

Brand- und Bevölkerungsschutz

In diesem Sachgebiet liegen unter anderem die Zuständigkeiten für den vorbeugenden Brandschutz, für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz sowie für den Rettungsdienst. Daneben ist hier der Kreisbrandmeister angesiedelt. Zu den Aufgaben im Einzelnen:

  • Brandschutz im Baurecht
  • Brandverhütungsschau
  • Aufsicht über Gemeinde- und Werksfeuerwehren
  • Fernmeldewesen und Funk
  • Bewilligungsstelle für Landesfördermittel
  • Aufsicht über denRettungsdienst und Mitgliedschaft im Bereichsausschuss
  • Technische Einsatzleitung im Katastrophenfall
  • Zivil-Militärische Zusammenarbeit
  • Vorbereitung von Katastrophenschutzübungen
  • Erstellung von Gefahrenabwehrplänen

Weitere Informationen

Justitiariat

Im Rechts- und Ordnungsamt ist daneben das Allgemeine Justitiariat des Landratsamtes sowie die Leitung des Verwaltungsstabes im Katastrophenfall angesiedelt

Kreispolizeibehörde

Bei der Wahrnehmung allgemeiner polizeilicher Aufgaben nach dem Polizeigesetz Baden-Württemberg ist die jeweilige Zuständigkeit aufgeteilt auf die Polizeibehörden und auf den Polizeivollzugsdienst (Polizeipräsidien, -reviere und -posten).

Die allgemeinen Polizeibehörden sind die obersten Landespolizeibehörden (zuständige Ministerien), die Landespolizeibehörden (Regierungspräsidien), die Kreispolizeibehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und große Kreisstädte) und die Ortspolizeibehörden (Gemeinden).

Zur Kreispolizeibehörde des Landratsamt Bodenseekreis gehören (auszugsweise) die nachfolgend aufgeführten Aufgaben:

  • Dienst- und Fachaufsicht der 18 Ortspolizeibehörden (z. B. Prüfung der örtlichen Polizeiverordnungen, Prüfung von Widersprüchen gegen Entscheidungen der Ortspolizeibehörden)
  • Dienst- und Fachaufsicht über die Meldebehörden
  • Fachaufsicht über den Polizeivollzugsdienst
  • Vollzug des Versammlungsgesetzes
  • Zentrale Bußgeldbehörde
  • Ausnahmegenehmigungen gem. § 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz

Der Verkehrszug ist ebenfalls der Kreispolizeibehörde zugeordnet und organisiert die mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes und bearbeitet die festgestellten Verkehrsverstöße.

Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Regelung und Lenkung des öffentlichen Verkehrs nach Maßgabe der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Sie trifft außerdem verkehrsrechtliche Anordnungen zur Aufstellung, Änderung oder zum Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen. Ebenfalls kann sie die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Sie ist zudem Ansprechpartner bei Fragen zur gewerblichen Beförderung von Personen und Gütern, zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht). Die Straßenverkehrsbehörde erteilt auch Erlaubnisse für Veranstaltungen und Anordnungen für Baustellen im öffentlichen Straßenraum.

Weitere Informationen

Rechts- und Ordnungsamt

Telefon
+49 7541 204 5337
Fax
+49 7541 204 7337
E-Mail
dietmar.buck@bodenseekreis.de
Zimmer
G 229, Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen

Sekretariat

Tel.: 07541 204-5338 und -5414
Fax: 07541 204-7338 und 7414