Wasser und Boden sind die Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen und folglich ein unverzichtbarer Bestandteil der Natur. Wasser und Boden verdienen daher einen besonderen Schutz vor Verschmutzung und übermäßigem Gebrauch.

Im Spannungsfeld zwischen Nutzung/Benutzung und Erhaltung/Verbesserung ist das Amt für Wasser- und Bodenschutz für diesen Schutz zuständig. In Artikel 20 a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist der Schutz von Wasser und Boden verfassungsrechtlich verankert. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das Wassergesetz für Baden-Württemberg und das Bundesbodenschutzgesetz konkretisieren diesen Verfassungsauftrag.

Als untere Wasserbehörde und untere Bodenschutzbehörde nimmt das Amt für Wasser- und Bodenschutz hoheitliche Aufgaben war. Es vertritt die Belange des Wasser- und Bodenschutzes bei Beteiligungsverfahren wie z. B. Planfeststellungen und Bauleitplanungen und wacht als Genehmigungsbehörde über die nachhaltige Nutzung der wertvollen Ressourcen Wasser und Boden und die Entwicklung unserer Flüsse und Seen.

Aufgaben

Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz

  • Gewässerentwicklung und Nutzung von Bächen, Flüssen und Seen
  • Beratung, Überwachung und Genehmigung von Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
  • Ausweisung von Überschwemmungsgebieten
  • Ausbau und Unterhaltung von Gewässern
  • Gestattung von Bauvorhaben am und im Gewässer
  • Gewässerrandstreifen
  • Genehmigungen von Wasserentnahmen z. B. für die landwirtschaftliche Bewässerung und für die Trinkwassernutzung
  • Wasserkraftnutzung

Weitere Informationen Bäche, Flüsse, Seen

Altlasten, Bodenschutz und Grundwasser

  • Ausweisung und Überwachung von Wasserschutzgebieten
  • Bewirtschaftung der Grundwasserressourcen
  • Genehmigung von Bohrungen und Erdwärmenutzung
  • Sparsamer Umgang mit Flächen
  • Schutz der natürlichen Bodenfunktionen
  • Genehmigung von Kiesabbau und Rekultivierung von stillgelegten Kiesgruben
  • Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten
  • Sicherung und Sanierung von Schadensfällen

Weitere Informationen zu Grundwasserschutz bzw. Bodenschutz und Altlasten

Abwasserentsorgung und Gewässerschutz

  • Beratung und Überwachung von kommunalen Anlagen zur Regenwasserbehandlung und von Kanalnetzen
  • Überwachung und Gestattung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen
  • Dezentrale Niederschlagswasserbeseitung
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Überwachung und Gestattung von gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen
  • Überwachung von Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen
  • Untersuchungen der Gewässergüte

Weitere Informationen zur Abwasserbeseitigung und wassergefährdende Stoffe

Amt für Wasser- und Bodenschutz

Telefon
+49 7541 204 5135
Fax
+49 7541 204 7135
E-Mail
klaus.ruff@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 414, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen

Sekretariat

Tel.: 07541 204-5179
Fax: 07541 204-8831
info-wbo@bodenseekreis.de
Zimmer: Z 410