Das Sozialamt ist eines der größten Ämter im Landratsamt. Rund 75 Mitarbeiter kümmern sich um die Belange der Bodenseekreis-Bewohner wenn es um Themen wie Lebensunterhalt, Grundsicherung, Behinderung, Pflege etc. geht. Die Sozialhilfe umfasst außerdem Leistungen, die helfen sollen, schwierige soziale oder gesundheitliche Lebenssituationen zu überwinden. Hierzu sind neben der zentralen Verwaltung eine Vielzahl fachlicher Spezialisten aus diesen jeweiligen Bereichen für das Sozialamt im Einsatz. Auch arbeitet das Sozialamt mit einer ganzen Reihe von Einrichtungen und Organisationen zusammen, die die Versorgung mit Sozialleistungen im Bodenseekreis sicherstellen.

Neben dieser klassischen kommunalen Aufgabe der Sozialhilfe werden auch staatliche Aufgaben wahrgenommen. Hierzu zählen beispielsweise das Schwerbehindertenrecht, das Soziale Entschädigungsrecht, die Unterbringung von Asylbewerbern, Wohngeld, BAföG sowie Meister-BAföG (AFBG).

Aufgaben

Eingliederungshilfe für Behinderte

Aufgabe und Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung bei der Eingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen und ihnen dabei ein möglichst selbstbestimmtes und teilhabendes Leben zu ermöglichen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen folgende Angebote:

  • Stationärer Bereich Wohnunterbringung, Außenwohngruppen, Heimsonderschule, Kurzzeitunterbringung
  • Ambulante Angebote Ambulant Betreutes Wohnen, Betreutes Wohnen in Familien, Persönliches Budget
  • Ausbildung und Beschäftigung Schulbesuch, Schule am Heim, Ausbildung, Werkstatt für behinderte Menschen, Förderung Betreuungsbereich, Tagesbetreuung für Senioren
  • Sonstige Hilfen Hilfsmittel, Kfz-Hilfen, Hochschulhilfen
  • Leistungen im Bereich Kinder Frühförderung, Integration im Regelkindergarten und in der Regelschule
  • Nebenleistungen Barbetrag und Bekleidungspauschale

Weitere Informationen

Grundsicherung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dient der Sicherstellung des Lebensunterhaltes für Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und für jüngere Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Weitere Informationen

Hilfe zur Pflege

Hier werden Kosten und Sachleistungen für Bedürftige in häuslicher und stationärer Pflege gewährt:

  • Leistungen bei häuslicher Pflege Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, ergänzende Pflegesachleistungen, Essen auf Räder, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege
  • Leistungen bei vollstationärer Pflege Übernahme der nichtgedeckten Kosten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim

Weitere Informationen

Heimaufsicht

Ziel der Heimaufsicht ist es, die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse von Heimbewohnern zu schützen. Grundlage sind folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Landesheimgesetz
  • Landesheimbauverordnung
  • Landesheimmitwirkungsverordnung
  • Landesheimpersonalverordnung
  • Sozialgesetzbuch Teil XI und XII
  • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
  • Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Weitere Informationen

Versorgungsamt

Das Versorgungsamt stellt Behinderungen amtlich fest und stellt den Schwerbehindertenausweis sowie weitere Bescheinigungen aus:

  • Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und ggf. gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab GdB 50
  • Ausstellung von Bescheinigungen bei GdB 30 und 40
  • Ausstellung von Beiblättern zur Inanspruchnahme der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr
  • Ausstellung von Beiblättern zur KfZ–Steuerermäßigung/-befreiung

Weitere Informationen

Schuldnerberatung

In der Schuldnerberatung werden die Bürger des Landkreises hinsichtlich der Lösung ihrer finanziellen Probleme beraten und unterstützt.

Das Angebot reicht von der Analyse der wirtschaftlichen Haushaltssituation sowie Stabilisierung in finanziellen Krisen über die Vereinbarung von Vergleichsvorschlägen bis zur Vorbereitung und Stellung von Insolvenzanträgen.

Weitere Informationen

Soziales Entschädigungsrecht

Hier werden Versorgungsangelegenheiten für folgende Bereiche geregelt:

  • Bundesversorgungsgesetz (BVG) - (Kriegsopfer)
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG) - Opfer von Gewalttaten
  • Soldatenversorgungsgesetz (SVG) - Wehrdienstopfer
  • Zivildienstgesetz (ZDG) - Zivildienstgeschädigte
  • Häftlingshilfegesetz (HHG) - Opfer von politischem Gewahrsam außerhalb der BRD
  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - Opfer von politischer Haft in der ehemaligen DDR
  • Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz - Opfer von Verwaltungsentscheidungen der ehemaligen DDR
  • Infektionsschutzgesetz - Impfschadensopfer

Weitere Informationen

Landesblindenhilfe

Zum Ausgleich blindheitsbedingter Nachteile haben Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Landesblindenhilfe.

Weitere Informationen

Betreuungsrecht

Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht für ihn einen Betreuer. Die Örtliche Betreuungsbehörde berät und unterstützt die Betreuer, unterstützt die Vormundschaftsgerichte und fördert die Vermeidung von Betreuungen durch Vorsorgevollmachten.

Weitere Informationen

Altenhilfe

Hier werden folgende Leistungen erbracht:

  • Fahrdienst für Schwerstbehinderte
  • Zuschüsse für Altenkreise und Altenclubs
  • Geschäftsstelle des Kreisseniorenrats
  • Wohnungsanpassungsberatung für ältere und/oder behinderte Menschen

Weitere Informationen

Wohngeld

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, entweder als Mietzuschuss für die Mieterin/den Mieter oder als Lastenzuschuss für die Eigentümerin/den Eigentümer, jeweils für den selbst genutzten Wohnraum.

Weitere Informationen

BAföG-/AFBG-Leistungen

Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie bei beruflichen Fort- und Weiterbildungen.

Weitere Informationen 

Wichtiger Hinweis zur „Sozialhilfe“

Erwerbsfähige, die den eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen nicht finanzieren können werden im Landratsamt durch das Jobcenter betreut und können dort Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") für sich bzw. Sozialgeld für die nicht erwerbsfähigen Angehörigen beantragen.

Assistenz

Tel.: 07541 204-5451
Fax: 07541 204-7451
amtsleitung.sozialamt@bodenseekreis.de