Meldepflicht (Anzeigeobliegenheit)

Um die Tätigkeit als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin ausüben zu können, muss diese beim örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden (Anzeigeobliegenheit).

Erforderliche Unterlagen und Informationen

  • Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (pdf/jpg)
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (pdf/jpg)
    (nach § 4 Abs. 3 Patientenmobilitätsgesetz BW vom 25.11.2024 ...)
  • Tätigkeitsspektrum
  • Praxisanschrift
  • Beginn und Ende der Tätigkeit

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Tübingen.