Meldepflicht (Anzeigeobliegenheit)
Um die Tätigkeit als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin ausüben zu können, muss diese beim örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden (Anzeigeobliegenheit).
Erforderliche Unterlagen und Informationen
- Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (pdf/jpg)
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (pdf/jpg)
(nach § 4 Abs. 3 Patientenmobilitätsgesetz BW vom 25.11.2024 ...) - Tätigkeitsspektrum
- Praxisanschrift
- Beginn und Ende der Tätigkeit
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Tübingen.
Gesundheitsamt
Tel.: 07541 204-5852
gsa-verwaltung@bodenseekreis.de