Bei Keuchhusten handelt es sich um eine sehr ansteckende Infektionskrankheit der Atemwege. Im Gegensatz zu anderen Kinderkrankheiten garantieren bei Keuchhusten weder eine Impfung - sofern sie nicht regelmäßig aufgefrischt wird - noch eine durchgemachte Erkrankung eine lebenslange Immunität.

Übertragung

Tröpfcheninfektion durch erkrankte oder besiedelte gesunde Personen, selbst über größeren Abstand.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

  • Kurz vor Auftreten der ersten Krankheitszeichen bis drei Wochen nach Beginn der Hustenattacken.
  • Bei regelrechter Behandlung mit Antibiotika bis ca. 5 Tage nach Beginn der Behandlung.

Inkubationszeit

7 - 20 Tage

Krankheitsbild

  • 1 - 2 Wochen: Erkältungszeichen.
  • 4 - 6 Wochen: Hustenerkrankung mit langwierigem trockenem Husten, krampfartigen minutenlangen Hustenstößen, keuchendem Lufteinziehen und Erbrechen, selten Fieber.
  • 6 - 10 Wochen: allmähliche Abnahme der anfallsweise auftretenden Hustenattacken.

Komplikationen und Spätfolgen

  • Lebensgefährliche Atemstillstände bei Neugeborenen und Säuglingen.
  • Lungen- und Mittelohrentzündung.
  • Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel mit Dauerschäden wie Lähmungen, Seh-, Hör- und geistigen Störungen (betrifft vor allem nicht geimpfte Säuglinge unter 6 Monaten).

Diagnose

Klinisches Bild und labordiagnostischer Nachweis.

Therapie

Gezielte Behandlung mit Antibiotika kann die Erkrankung in der Frühphase verhindern, zu einem späteren Zeitpunkt - nach Beginn der Hustenattacken - verkürzt sich der Krankheitsverlauf nicht mehr, hierbei geht es lediglich darum, die Dauer der Ansteckungsfähigkeit zu verkürzen.

Vorbeugung

  • Schutzimpfung: 4 Teilimpfungen im Säuglingsalter, Auffrischimpfungen mit 5 - 6 Jahre, mit 9 - 17 Jahre; bei Erwachsenen erneute Auffrischung, insbesondere dann, wenn Kontakt zu ungeimpften Säuglingen besteht.
  • Antibiotika für enge ungeimpfte Kontaktpersonen des Erkrankten in Familie, Wohngemeinschaft oder Gemeinschaftseinrichtung.
  • Antibiotika auch für enge geimpfte Kontaktpersonen des Erkrankten, wenn sich in deren Umgebung gefährdete Personen befinden (z. B. unvollständig geimpfte Säuglinge, Kinder mit Grunderkrankungen an Herz oder Lunge, Schwangere in den letzten drei Schwangerschaftsmonaten).

Maßnahmen im Kindergarten und Schulen

Besuchsverbot für Erkrankte in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Kontaktpersonen sollen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen, wenn Husten bei ihnen auftritt. Es werden in diesen Fällen Untersuchungen empfohlen zum Nachweis bzw. Ausschluss von Pertussis.

Wiederzulassung

3 Wochen nach Krankheitsbeginn oder 5 Tage nach Beginn einer Antibiotikatherapie.