Das Landratsamt hat im Mai 2025 den Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin Bodenseekreis gegründet. Die Koordinierungsstelle für den Weiterbildungsverbund liegt im Gesundheitsamt. Fachärztinnen und Fachärzte im Bodenseekreis mit entsprechender Weiterbildungserlaubnis können mitmachen.

Was ist ein Weiterbildungsverbund?

Ein Weiterbildungsverbund ist ein Netzwerk aus Krankenhäusern, Praxen und anderen medizinischen Einrichtungen. Ziel ist es, angehenden Fachärztinnen und Fachärzten eine umfassende und strukturierte Ausbildung zu bieten.

Warum ist das wichtig?

  • Ärztemangel bekämpfen
    Neue Ärztinnen und Ärzte gewinnen, die die hausärztliche Versorgung in der Region dauerhaft sicherstellen.
  • Attraktivität der Region
    Junge, gut ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner bleiben eher in der Region.
  • Besserer Austausch
    Ärztinnen und Ärzte geben ihr Wissen an die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung weiter und verbessern die Patientenversorgung.
    Kooperation von stationären und ambulanten Weiterbildungsstätten und Förderung der kollegialen Zusammenarbeit.
  • Effizienz
    Durch Zusammenarbeit werden Fortbildungen günstiger und besser organisiert.

So hilft der Weiterbildungsverbund, die Gesundheitsversorgung im Bodenseekreis zu verbessern.

Wer profitiert von einem Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin im Bodenseekreis?

  • Unterstützung während der gesamten Facharztweiterbildung in einem WB
  • individuelles Rotationsmodell
  • keine Wartezeiten bei den Übergängen der Weiterbildungs-Abschnitte
  • Durch finanzielle Förderung der WB verlässliches Gehalt
  • Weiterbildungsbörse der KoStA/KVBW
  • Wissensvertiefung und Networking während der Seminartage des KWBW
  • Kontakt zu medizinischem Nachwuchs bei: Famulatur, Blockpraktikum, PJ
  • Gehaltszuschuss für ÄiW während der WB
  • weitere Gestaltungsmöglichkeiten durch aktive Beteiligung bei WBV
  • Stärkung der sektorenübergreifenden regionalen Gesundheitsversorgung
  • erhöhte Sichtbarkeit in der Region
  • Ausbau der Kontakte zu existierenden und zukünftigen Zuweisern
  • Stationäre Förderung der Weiterbildung
  • Verbleib geförderter Ärzte in Weiterbildung am Klinikum

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