Gartenabfall wird in den Grünkompostanlagen auf den drei Entsorgungszentren zu gütezertifiziertem Kompost verarbeitet. Dadurch kann Torf im Garten ersetzt und die wertvollen Torfmoor-Biotope vor weiterem Abbau geschützt werden. 

Der Gütekompost kann an den Kompostanlagen gekauft werden. Hier geht es zur Preisübericht.

 Weitere Informationen erhalten Sie über den Kompostbetreiber Schmid, Tel: 07520/20248-0 oder www.schmid-wertstoffe.de

Entsorgungsmöglichkeiten

  • Auf den Wertstoffhöfen im Bodenseekreis werden Gartenabfälle bis ca. 80 kg kostenfrei angenommen
  • Gartenabfälle lassen sich auch gut im eigenen Garten kompostieren. Fordern Sie unsere Broschüre bei der abfallberatung@bodenseekreis.de an.
  • Dreimal im Jahr können Sie Gartenabfälle zur Abholung vor Ort bereitstellen. Gerade im Herbst wenn viel im Garten anfällt bieten wir zwei Termine zur Abholung an. Die Abfuhrtermine finden Sie in Ihrem Abfuhrplan

     

Bereitstellung der Gartenabfälle zur Abfuhr

  • Bitte beachten Sie, dass von März bis September nach § 39 BNatSchG starker Rückschnitt, „auf den Stock setzen“ und Roden  von Bäume und Sträucher, Hecken, lebende Zäune und andere Gehölze verboten ist!
  • Bitte legen Sie die Gartenabfälle gebündelt am Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr am Gehwegrand bereit. Ungebündelter Astschnitt wird nicht mitgenommen.
  • Äste bitte auf eine Länge von 1,5 m kürzen und mit einer kompostierbaren Schnur (z.B. Paketschnur) bündeln. Bitte keine Plastikschnüre oder Drähte verwenden!
  • Kleinmaterial in geeigneten Behältern oder stabilen Säcken offen bereitstellen, die einsehbar und gut entleerbar sind.
  • Gartenabfälle in Gelben Säcken oder anderen dünnwandigen Säcken und  Big Bags werden nicht entleert!
  • Bereitgestellte Bündel bzw. Behälter oder Säcke dürfen jeweils nicht schwerer als 15 kg sein. Bitte nur haushaltsübliche Mengen bereit stellen.

Die Gartenabfälle werden an den Entsorgungszentren von der Firma Schmid kompostiert. Dort erhalten Sie Komposterde in verschiedenen Absiebungen, Rindenmulch und Humus-Substrat.

Was wird mitgenommen?

  • Baumschnitt
  • Hecken- und Strauchschnitt
  • Rasenschnitt
  • Laub
  • Stroh
  • Heu
  • Kraut
  • Stauden
  • Abraum von Beeten
  • Blumen
  • Balkonpflanzen
  • Abdeckreisig
  • und ähnliches

Was wird nicht mitgenommen?

  • Gartenabfälle, denen Metall- oder Plastikteile anhaften
  • Gartenabfälle, die nicht verschnürt sind
  • Verschnürte Säcke können nicht entleert werden
  • Baum- und Strauchschnitt mit einer Astlänge von über 1,5 m Länge
  • Äste mit einer Stärke von über 10 cm Durchmesser

Wohin mit Gartenerde?

Die Entsorgung von Gartenerde/Erdaushub aus dem privaten Bereich ist am Entsorgungszentrum Weiherberg  in Kleinmengen (Pkw-Anhänger) oder auf privatwirtschaftlichen Aushubdeponien möglich.

Bitte beachten Sie, dass  zur Entsorgung von Erdaushub grundsätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung​​​​​​​  benötigt wird, dass es sich um einen unbelasteten Boden handelt. 

Entsorgungsmöglichkeiten für größere Mengen Erdaushub erfahren Sie ebenfalls über das Amt für Wasser- und Bodenschutz