Wie funktioniert die Bestellung?

Jeder Haushalt erhält zum Jahreswechsel 2 Gutscheinkarten für die Abholung von Sperrmüll, Holz, Altmetall, Elektrogeräte und Altkleider/Schuhe. Bewahren Sie diese gut auf! Mit diesen Gutscheinen können Sie eine Abholung bestellen.

In der Regel wird der Sperrmüll alle 4 bis 6 Wochen in den einzelnen Gemeinden abgefahren. Derzeit kommt es jedoch zu längeren Wartezeiten (ca. 8-10 Wochen). Bitte beachten Sie daher, dass die Anmeldung recht frühzeitig erfolgen muss. 

Infofilm zur Sperrmüllabholung

Schauen Sie sich unseren Infofilm an.

Hier wird in wenigen Minuten die Abholung und Anlieferung mit Sperrmüllkarten erklärt.

Über Internet

Sie haben hier die Möglichkeit die Abholung online anzumelden. Dazu füllen Sie lediglich das Onlineformular aus.

Wichtig: Ihr Buchungszeichen finden Sie auf der Sperrmüllkarte (befindet sich unter dem Barcode) und auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
Beispiel: (5.0150) 1234567

 

Per Post oder Fax

Die zu entsorgenden Abfälle tragen Sie in die Abfallgruppen „Altholz, Sperrmüll, Altmetall oder Elektrogeräte, Altkleider/Altschuhe ein. Dies ist wichtig, da nach wie vor die Abfälle mit getrennten Fahrzeugen gesammelt werden.

Nach Absenden der Gutscheinkarte (portofrei) an das Abfallwirtschaftsamt bekommen Sie schriftlich ca. eine Woche vor der Abholung einen Abholtermin mitgeteilt. Die Abholung Ihrer Abfälle erfolgt in der Regel  innerhalb 4 Wochen (max. 6 Wochen) nach Absenden Ihrer Gutscheinkarte. (Fax: 07541 204 8817).

Häufig gestellte Fragen

Abgeholt werden sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen und daher nicht mit dem Hausmüll in einer Mülltonne entsorgt werden können.

Hierzu zählen alle beweglichen Einrichtungsgegenstände, nicht jedoch üblicherweise fest mit der Wohnung verbundene wie Bodenbeläge, Zimmertüren, Wandverkleidungen oder Tapeten.

Als Faustregel gilt: Alles, was bei einem Umzug mitgenommen würde, kann auch als Sperrmüll betrachtet werden.

Die sperrigen Gegenstände werden je nach Beschaffenheit in folgende Gruppen unterteilt:

Bitte stellen Sie Ihre Abfälle zum Abholtermin bis spätestens 6 Uhr und frühestens am Vortag gut sichtbar am Gehwegrand bereit.

Abgeholt werden nur Gegenstände aus privaten Haushalten bis zu einer maximalen Gesamtmenge von 3 m³.

Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Bitte stellen Sie die Abfälle unbedingt gruppiert nach der Zugehörigkeit  zu Altmetall  und Elektrogeräte, Altkleider (in durchsichtigen Säcken), Holz und Sperrmüll bereit.

Nicht sortierte Abfälle werden nicht abgeholt!

Sie können die Abholung auch ohne Buchungszeichen beauftragen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass die Prüfung Ihres Auftrags dann mehr Zeit erfodert. ONLINE-ANMELDUNG

Diese Funktion ist nur möglich sofern Sie noch keine Gutscheine eingelöst haben!

Gut erhaltene Gegenstände Sie auch über unsere Sperrmüllbörse  oder am Warentauschtag anbieten!

 

Grundsätzlich müssen ca. 4 Wochen Wartezeit berücksichtigt werden. Melden Sie daher Ihre Abholung rechtzeitig an. Wer nicht so lange warten kann, hat  auch die Möglichkeit, einen Expressdienst zu bestellen.

Gegen eine Abholgebühr von 95 Euro inkl. MwSt werden Ihre sperrigen Abfälle kurzfristig abgeholt. Terminvereinbarung unter: 0 75 41 - 40 10 93 oder per E-Mail: dispo@awb-bodensee.de

In dringenden Fällen können die Abfälle gegen Abgabe der "Gutscheinkarte zur Anlieferung" auf einer der Abfallentsorgungsanlagen  abgegeben werden. Diese Anlagen sind täglich geöffnet.

Die Selbstanlieferung von Altmetall und Elektrogeräten (auch Kühl- und Bildschirmgeräten) ist grundsätzlich auch ohne Gutscheinkarte kostenfrei! Die Anlieferung von Holz oder Sperrmüll ist gebührenpflichtig . Die 200 kg Freigrenze wird mit Gutschein angerechnet.

Die Anlieferung mit einer Sperrmüllkarte ist nur einmal im Jahr möglich!

Abfallberatung, Abfuhrtermine

Fragen zu den Entsorgungsanlagen, Sperrmüllbörse, Müll-Magazin, Öffentliche Müllabfuhr
Mail: abfallberatung@bodenseekreis.de

Fragen zur Sperrmüllabholung

Mail: sperrmuell@bodenseekreis.de 

Bitte nehmen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis

Sperrmüll
sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Restmüll eingesammelt und transportiert werden.

Sperrmüll, Altholz, Altmetall, Elektrogeräte sowie Altkleider und Altschuhe in haushaltsüblichen
Mengen werden auf Abruf (2 Scheckkarten pro Haushalt) getrennt von anderen Abfällen
eingesammelt.

Abgeholt werden nur angemeldete Gegenstände aus privaten Haushalten bis zu einer Gesamtmenge von 3 m3.

Einzelstücke dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Sofern sie nicht von der öffentlichen Abfallabfuhr abgefahren werden, sind sie vom Überlassungspflichtigen selbst anzuliefern.

Bis zu 200 kg ist dies einmal pro Jahr mit der Sperrmüllkarte zur Anlieferung möglich. Wird diese
Menge überschritten, ist die darüber hinaus angelieferte Menge zu bezahlen. (Preise siehe
Satzung)

Zum Sperrmüll auf Abruf angemeldete Abfälle, die der Landkreis einzusammeln und zu befördern hat, sind nach Maßgabe der Satzung ausschließlich am Anfallort zur öffentlichen Abfallabfuhr bereitzustellen, gruppiert nach der Zugehörigkeit zu Altholz, Sperrmüll, Altmetall, Elektrogeräte sowie Altkleider und
Altschuhe.

Diese Abfälle sind am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr, jedoch frühestens am Vortag der Abfuhr am äußersten Straßenrand so bereitzustellen, dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht behindert oder gefährdet werden können. Liegengebliebene Abfälle sowie Verschmutzungen sind vom Besitzer der Abfälle zu beseitigen.

Sind Straßen, Wege oder Teile davon mit den Sammelfahrzeugen nicht befahrbar oder können Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden, so haben die
Verpflichteten nach § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung den Sperrmüll an eine vom Landkreis festgelegte, durch die Sammelfahrzeuge jederzeit erreichbare Stelle zu bringen.

Nicht mitgenommen werden:

  • Lackierte   Holzgegenstände* aus dem Außenbereich wie Haustüren, Fenster und Fensterläden, imprägnierte Hölzer wie Eisenbahnschwellen, Hopfenstangen und Holzzäune.
  • Bauschutt* (Ziegel,   Fliesen,   Tontöpfe,   Waschbecken,   Toilettenschüsseln,   Glasscheiben, Steinplatten)
  • Wertstoffe* (Kartonagen, Folien, Styroporformteile)
  • Problemstoffe (Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Lacke und Farbe etc.)
  • Autoreifen*, Altautos
  • Bau- und Renovierungsabfälle*
  • Abfälle aus Haushaltsauflösungen*
  • Nachtspeicheröfen

*Diese Abfälle können Sie auf den Entsorgungszentren des Bodenseekreises Tettnang/Bürgermoos, Überlingen/Füllenwaid und Friedrichshafen Weiherberg entsorgen.

Öffnungszeiten:
Montag  – Freitag
08:00 bis 11:45 Uhr
13:00 bis 16:45 Uhr

Samstag
08:00 bis 12:45 Uhr

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

AGBs und Datenschutzerklärung als PDF herunterladen

Diese AGBs gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Sperrmüll auf Abruf"

Der Expressservice ist ein kostenpflichtiger Zusatzservice des Entsorgungsunternehmens, welches im Auftrag des Bodenseekreises die Abfuhr durchführt.

Innerhalb von 5 Werktagen kann direkt mit der Abfuhrfirma ein Termin zur Abholung vereinbart werden.

Die Abfuhr kostet 95,00 Euro inkl. MwSt.

Die Kosten sind direkt an das Abfuhrunternehmen zu bezahlen.

Die Menge des angemeldeten Sperrmülls wird über die Sperrmüllkarte
abgerechnet.

Anmeldung zum Expressservice:
Tel: 07541 401093
dispo@awb-bodensee.de

Die Anmeldung ist auch online möglich. Folgen Sie hierzu dem Link "Online-Anmeldung" im grünen Kasten auf dieser Seite, melden Sie sich an und wählen Sie Expressabholung.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.

AGBs als PDF herunterladen