Holz ist nicht gleich Holz. Eine getrennte Erfassung von belastetem und unbelastetem Altholz ist seit 2003 gesetzlich vorgeschrieben.

Belastetes Altholz (Holz aus dem Außenbereich wie z.B.: Holzzäune, Palisaden, Fensterläden, Hopfenstangen, Eisenbahnschwellen) kann nur an den drei Entsorgungszentren entsorgt werden.

Mögliche Entsorgungswege

I. Abholung 

Bitte stellen Sie das unbelastete Altholz am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr bereit. Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Hausrat aus Holz oder Pressspan aus dem Wohn-Innenbereich(s. unten) in haushaltsüblichen Mengen (3 Kubikmeter pro Sperrmüllkarte).

Die Abfuhr müssen Sie über Ihre Sperrmüllkarte anmelden.

II. Selbstanlieferung

Kleinmengen von unbelastetem Altholz können bis zu 80 kg auf allen Wertstoffhöfen und bis zu 100 kg an den drei Entsorgungszentren kostenfrei abgegeben werden.

Belastetes und unbelastetes Altholz in einer Menge von mehr als 100 kg ist kostenpflichtig und kann nur an den Entsorgungszentren abgegeben werden.

Was wird mitgenommen?

  • Gegenstände aus Preßspan (auch mit Kunststoff beschichtet)
  • lackiertes Holz aus dem Innenbereich
  • beschichtetes Holz aus dem Innenbereich
  • Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln oder Klammern
  • Schrankteile
  • Kommoden
  • Tische und Stühle (ohne Polster)
  • Bettgestelle
  • Regalbretter
  • Körbe
  • Kisten

Was wird nicht mitgenommen?

  • Holz mit Glas (Spiegel / Schranktür mit Fenster) ist Sperrmüll
  • Holz aus dem Außenbereich (z.B.: Fensterläden, Türen, Zäune)
  • Sperrige Gegenstände, die nicht aus Holz oder Preßspan sind (Sperrmüll bzw. Altmetall)
  • Altholz aus Gebäuderenovierungen oder Haushaltsauflösungen muss bei der zuständigen Deponie entsorgt werden.