Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich, wenn die Beförderung entgeltlich oder geschäftsmäßig erfolgt bzw. für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
 

Voraussetzungen:

  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren
  • Körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
  • Persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
  • Bei Taxen: bestandene Ortskenntnisprüfung
     

Der Fahrgastführerschein muss alle 5 Jahre verlängert werden.

Ersterteilung eines Fahrgastführerscheins

Der Antrag auf einen Fahrgastführerschein ist persönlich beim Bürgermeisteramt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.  
 

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass (beidseitige Kopie beilegen)
  • in Deutschland ausgestellter EU-Kartenführerschein (beidseitige Kopie beilegen)  
  • Erweitertes Führungszeugnis (im Rathaus Ihres Wohnortes erhältlich)
  • Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre) im Original
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr) im Original
  • Bescheinigung über die medizinisch-psychologische Leistungsuntersuchung, ausgestellt von einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als ein Jahr) im Original
     

Wer eine gewerbliche Personenbeförderung mit Taxen durchführen möchte, muss für den Bereich, in welchem Beförderungspflicht besteht, eine Ortskundeprüfung ablegen. Weitere Informationen über die Ablegung der Ortskundeprüfung erhalten Sie im Rahmen des Antragsverfahrens.
 

Gebühr:

42,60 Euro

Verlängerung eines Fahrgastführerscheins

Der Antrag auf Verlängerung eines Fahrgastführerschein ist persönlich beim Bürgermeisteramt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
 

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass (beidseitige Kopie beilegen)
  • in Deutschland ausgestellter EU-Kartenführerschein (beidseitige Kopie beilegen) 
  • Erweitertes Führungszeugnis (im Rathaus Ihres Wohnortes erhältlich)
  • Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre) im Original
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr) im Original
  • Bitte beachten Sie: Bei Antragstellern, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, ist zusätzlich eine medizinisch-psychologische Leistungsuntersuchung erforderlich, die von einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden muss. Die Bescheinigung ist im Original vorzulegen.
     

Gebühr:

38,10 Euro

Ortskenntnisprüfung

Wenn Sie im Bodenseekreis Fahrgäste mit einem Taxi befördern wollen, müssen Sie zuvor die notwendige Ortskenntnis im Pflichtfahrgebiet nachweisen. Die hierzu notwendige Prüfung wird von der Fahrerlaubnisbehörde und den Stadtverwaltungen Überlingen und Markdorf angeboten. 

Die Ortskenntnisprüfung für folgende Gebiete wird in der Fahrerlaubnisbehörde angeboten:

  • Friedrichshafen/Immenstaad
  • Tettnang/Meckenbeuren/Neukirch
  • Eriskirch/Langenargen/Kressbronn a. B.
  • Meersburg/Daisendorf/Uhldingen-Mühlhofen/Stetten/Hagnau

Die Ortskenntnisprüfung für das Gebiet „Überlingen/Owingen/Sipplingen“ können Sie bei der Stadtverwaltung Überlingen, Bürgerservice Ü-Punkt, ablegen.

Die Ortskenntnisprüfung für Markdorf können Sie beim Bürgermeisteramt Markdorf ablegen.

Für die Ablegung der Prüfung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.
 

Gebühr:

21,00 Euro 

Fahrerlaubnisbehörde

Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
Fax: 07541 204-8814
feb@bodenseekreis.de

Montag bis Freitag    
Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
07:30 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
Link zur Online-Terminreservierung

Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.