Der Antrag auf einen Internationalen Führerschein ist persönlich oder durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Bei einem Hauptwohnsitz in
- Überlingen (Bürgerservice Ü-Punkt in Überlingen),
- Sipplingen (Rathaus),
- Neukirch (Rathaus),
- Owingen (Rathaus) oder
- Meckenbeuren (Rathaus)
kann der Antrag auch dort eingereicht werden.
Der Hauptwohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin muss im Bodenseekreis liegen.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- EU-Kartenführerschein im Original
- Wenn noch nicht vorhanden, ist zuerst ein Antrag auf Umtausch notwendig
- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) im Original
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- ein weiteres Lichtbild, falls Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein nach Abkommen von 1926 für die Reiseländer Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien und Vatikanstadt beantragen.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 15,00 Euro pro ausgestelltem Internationalen Führerschein.
Bei Antragstellung in den genannten Rathäusern können zusätzliche Gebühren anfallen.
Gültigkeit
- Ob in Ihrem Reiseland der Internationale Führerschein notwendig ist, können Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise überprüfen.
- Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheines beträgt 3 Jahre. Für den Internationalen Führerschein nach Abkommen von 1926 für die Reiseländer Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien und Vatikanstadt beträgt die Gültigkeit 1 Jahr.
- Die Gültigkeit gilt ab Ausstellung.
Besonderheiten
- Der Internationale Führerschein ist stets nur in Verbindung mit dem EU-Kartenführerschein gültig.
- Für die Reiseländer Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, und Vatikanstadt wird ein gesonderter Internationaler Führerschein nach Abkommen von 1926 benötigt.
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de
Montag bis Freitag Donnerstag | 07:30 - 13:00 Uhr 07:30 - 17:00 Uhr |
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Online-Dienste
Hier können Sie einen Internationalen Führerschein beantragen:
Zum Online-Antrag
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Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.