Nach einer Namensänderung wird der Austausch des Führerscheins empfohlen (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. 

Der Antrag ist persönlich beim Bürgermeisteramt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
 

Falls Sie noch einen alten Papierführerschein (grau oder rosa) haben, wird für die Namensänderung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Beachten Sie dazu auch die Hinweise bei "Umtausch in EU-Führerschein".
 

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde des Bodenseekreises gemeldet.
  • Sie besitzen einen geänderten Personalausweis oder Reisepass oder einen anderen Nachweis über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde, Auszug aus Geburtenregister).
     

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgesülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) im Original
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
  • Bisheriger Führerschein im Original
  • ggf. Urkunde über Namensänderung
     

Gebühr:

30,30 Euro

 

Fahrerlaubnisbehörde

Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
Fax: 07541 204-8814
feb@bodenseekreis.de

Montag bis Freitag    
Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
07:30 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
Link zur Online-Terminreservierung

Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.