Nach einer Namensänderung wird der Austausch des Führerscheins empfohlen (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde oder - bei Hauptwohnsitz in Überlingen - auch beim Bürgerservice Ü-Punkt in Überlingen stellen.
Falls Sie noch einen alten Papierführerschein (grau oder rosa) haben, wird für die Namensänderung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Beachten Sie dazu auch die Hinweise bei "Umtausch in EU-Führerschein".
Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde des Bodenseekreises gemeldet.
- Sie besitzen einen geänderten Personalausweis oder Reisepass.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Bisheriger Führerschein
- ggf. Urkunde über Namensänderung
Gebühr:
30,30 Euro
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
Fax: 07541 204-8814
feb@bodenseekreis.de
Montag bis Freitag Donnerstag | 07:30 - 13:00 Uhr 07:30 - 17:00 Uhr |
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
Link zur Online-Terminreservierung
Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.