Erstantrag
Der Antrag auf einen Führerschein ist beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich oder durch einen Vertreter einzureichen.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) im Original
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre vom Augenarzt oder Optiker)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (gemäß § 19 FeV) werden benötigt
- Der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ wird nicht mehr akzeptiert
Die benötigten Unterlagen bei einem Erstantrag der Klassen C oder D (LKW/Bus) finden Sie unter
Verlängerung LKW- und Busführerschein.
Gebühren:
Ersterteilung der Klassen AM, L und T: | 38,80 Euro + 5,10 Euro für Prüfung der Meldedaten durch Rathaus oder Fahrerlaubnisbehörde |
Ersterteilung der übrigen Klassen: | 39,60 Euro + 5,10 Euro für Prüfung der Meldedaten durch Rathaus oder Fahrerlaubnisbehörde |
Bei Beantragung weiterer Klassen oder Schlüsselzahlen (z. B. B 197) fallen zusätzliche Kosten an.
Begleitetes Fahren ab 17
Beim Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“
- Name der Fahrschule und Einverständniserklärung der Eltern (bei alleinigem Sorgerecht bitte mit entsprechendem Nachweis)
- Pro Begleitperson ein ausgefülltes Antragsformular „Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17“
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) der Begleitpersonen
Voraussetzungen als Begleitpersonen:
- Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben seit mindestens 5 Jahren eine gültige EU/EWR- oder schweizerische Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Sie haben zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
Gebühren:
48,60 Euro
+ 10,00 Euro je Begleitperson
+ 5,10 Euro für Prüfung der Meldedaten durch Rathaus oder Fahrerlaubnisbehörde
Bei Beantragung weiterer Klassen oder Schlüsselzahlen (z. B. B 197) fallen zusätzlich Kosten an.
Ab Antragsstellung der „Ersterteilung der Fahrerlaubnis“ oder der „Erteilung begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ hat die Antragstellerin/der Antragsteller ein Jahr Zeit die Theorieprüfung zu bestehen. Sobald diese bestanden ist, hat sie/er nochmal ein Jahr Zeit die Praxisprüfung erfolgreich abzulegen.
Kann die Antragstellerin/der Antragsteller diese Fristen nicht einhalten, so läuft der Antrag automatisch ab und sie/er muss einen neuen Antrag beim Rathaus stellen.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund verlängerter Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei beträgt die Bearbeitungszeit mindestens 8 Wochen. Dies betrifft nicht die Internationalen Führerscheine. Wir melden uns bei Ihnen, wenn Ihr Führerschein abholbereit ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de
Montag bis Freitag Donnerstag | 07:30 - 13:00 Uhr 07:30 - 17:00 Uhr |
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
Link zur Online-Terminreservierung
Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.