Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Monate. Aufgrund aktuell hoher Antragszahlen bitten wir Sie von Rückfragen abzusehen.
Erstantrag
Der Antrag auf einen Führerschein ist beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich oder durch einen Vertreter einzureichen.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllter Fahrerlaubnisantrag
- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) im Original
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre vom Augenarzt oder Optiker)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (gemäß § 19 FeV) werden benötigt
- Der Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ wird nicht mehr akzeptiert
- Name der Fahrschule
Die benötigten Unterlagen bei einem Erstantrag der Klassen C oder D (LKW/Bus) finden Sie unter
Verlängerung LKW- und Busführerschein.
Gebühren:
| Ersterteilung der Klassen AM, L und T: | 40,00 Euro + 5,10 Euro für Prüfung der Meldedaten durch Rathaus oder Fahrerlaubnisbehörde |
| Ersterteilung der übrigen Klassen: | 40,80 Euro + 5,10 Euro für Prüfung der Meldedaten durch Rathaus oder Fahrerlaubnisbehörde |
Bei Beantragung weiterer Klassen oder Schlüsselzahlen (z. B. B 197) fallen zusätzliche Kosten an.
Begleitetes Fahren ab 17
Beim Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“
- Name der Fahrschule und Einverständniserklärung der Eltern (bei alleinigem Sorgerecht bitte mit entsprechendem Nachweis)
- Pro Begleitperson ein ausgefülltes Antragsformular „Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17“
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) der Begleitpersonen
Voraussetzungen als Begleitpersonen:
- Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben seit mindestens 5 Jahren eine gültige EU/EWR- oder schweizerische Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Sie haben zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
Gebühren:
49,50 Euro
+ 11,00 Euro je Begleitperson
+ 5,10 Euro für Prüfung der Meldedaten durch Rathaus oder Fahrerlaubnisbehörde
Bei Beantragung weiterer Klassen oder Schlüsselzahlen (z. B. B 197) fallen zusätzlich Kosten an.
Ab Antragsstellung der „Ersterteilung der Fahrerlaubnis“ oder der „Erteilung begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ hat die Antragstellerin/der Antragsteller ein Jahr Zeit die Theorieprüfung zu bestehen. Sobald diese bestanden ist, hat sie/er nochmal ein Jahr Zeit die Praxisprüfung erfolgreich abzulegen.
Kann die Antragstellerin/der Antragsteller diese Fristen nicht einhalten, so läuft der Antrag automatisch ab und sie/er muss einen neuen Antrag beim Rathaus stellen.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund verlängerter Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei beträgt die Bearbeitungszeit mindestens 8 Wochen. Dies betrifft nicht die Internationalen Führerscheine. Wir melden uns bei Ihnen, wenn Ihr Führerschein abholbereit ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de