Die Grundfahrerlaubnis ist die Fahrerlaubnisklasse B. Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ermöglicht, dass die Fahrzeugkombination aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg gefahren werden darf, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination nicht mehr als 4.250 kg beträgt.

Die Eintragung der Schlüsselzahl 96 kann gleichzeitig mit der Erteilung der Klasse B oder zur bestehenden Fahrerlaubnis Klasse B beantragt werden.

Der Antrag ist persönlich beim Bürgermeisteramt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
 

Voraussetzungen für die Eintragung sind:

Eine speziell auf die Fahrten mit Anhängern abgestimmte theoretische Ausbildung und eine Schulung im praktischen Umgang mit Anhängern in einer Fahrschule. Die Ausbildung wird durch die Fahrschule bescheinigt und es wird keine theoretische und praktische Prüfung durch den TÜV benötigt.

Die Antragstellerin/Der Antragsteller muss im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein oder die Voraussetzungen für die Erteilungen der Klasse B besitzen.
 

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) im Original
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
  • Teilnahmebescheinigung der Fahrschule gemäß Anlage 7a FeV
  • Bisheriger Führerschein im Original
     

Gebühren:

  • 28,60 Euro (für die Eintragung der Schlüsselzahl) + 10,00 Euro (für den neuen Kartenführerscheintausch)
  • Ggf. 25,30 Euro statt 10,00 Euro, falls die Antragstellerin/der Antragsteller noch im Besitz eines Papierführerscheins ist
     

Besonderheiten:

Die Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung ist spätestens nach der Schulung bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen. Die Antragstellung kann bereits vor Absolvierung der Schulung beantragt werden. Die Teilnahmebescheinigung der Fahrschule muss dann spätestens bei Abholung des neuen Führerscheins nachgereicht werden.

Fahrerlaubnisbehörde

Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de

Montag bis Freitag
07:30 - 13:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
Link zur Online-Terminreservierung

Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.