Voraussetzungen für die Antragsstellung:

  • Die Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Bodenseekreis.
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie haben diejenige Fahrerlaubnis, für welche Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen.
  • Sie waren für mindestens 2 Jahre hauptberuflich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Fahrlehrerin/Fahrschullehrer tätig.
  • Sie haben erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
  • Sie haben einen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge.

Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
 

Erforderliche Unterlagen:

Bei gemeinsamer Nutzung durch zwei oder mehrere Fahschulen zusätzlich:

  • Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten.

Bei Beantragung durch eine juristische Person zusätzlich:

  • Auszug aus dem Handelsregister.
  • Bennenung einer handlungsbereichtigten Person der Firma.

Bei Beantragung einer Zweigstelle:

  • Formloser Antrag.
  • Schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen.
  • Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen.
  • Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung.

Fahrerlaubnisbehörde

Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
Fax: 07541 204-8814
feb@bodenseekreis.de

Terminvereinbarung

Telefon
+49 7541 204 5769
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+49 7541 204 5348
Montag bis Freitag    
Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
07:30 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.