Voraussetzungen für die Antragsstellung:
- Die Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Bodenseekreis.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie haben diejenige Fahrerlaubnis, für welche Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen.
- Sie waren für mindestens 2 Jahre hauptberuflich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Fahrlehrerin/Fahrschullehrer tätig.
- Sie haben erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
- Sie haben einen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge.
Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
Erforderliche Unterlagen:
Bei gemeinsamer Nutzung durch zwei oder mehrere Fahschulen zusätzlich:
- Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten.
Bei Beantragung durch eine juristische Person zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister.
- Bennenung einer handlungsbereichtigten Person der Firma.
Bei Beantragung einer Zweigstelle:
- Formloser Antrag.
- Schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen.
- Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen.
- Maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung.
Fahrerlaubnisbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
feb@bodenseekreis.de
Terminvereinbarung
- Telefon
- +49 7541 204 5769
- Telefon
- +49 7541 204 5348
Montag bis Freitag Donnerstag | 07:30 - 13:00 Uhr 07:30 - 17:00 Uhr |
Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.