Der Antrag auf einen Internationalen Führerschein ist persönlich oder durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

Bei einem Hauptwohnsitz in

  • Überlingen (Bürgerservice Ü-Punkt in Überlingen),
  • Sipplingen (Rathaus) oder
  • Neukirch (Rathaus)
  • Owingen (Rathaus)

kann der Antrag auch dort eingereicht werden.

Der Hauptwohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin muss im Bodenseekreis liegen.

Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • EU-Kartenführerschein im Original
  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass) im Original
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
    • ein weiteres Lichtbild, falls Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein nach Abkommen von 1926 für die Reiseländer Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien und Vatikanstadt beantragen.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 15,00 Euro pro ausgestelltem Internationalen Führerschein.
Bei Antragstellung in den genannten Rathäusern können zusätzliche Gebühren anfallen.

Gültigkeit

  • Ob in Ihrem Reiseland der Internationale Führerschein notwendig ist, können Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise überprüfen.
  • Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheines beträgt 3 Jahre. Für den Internationalen Führerschein nach Abkommen von 1926 für die Reiseländer Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien und Vatikanstadt beträgt die Gültigkeit 1 Jahr.
  • Die Gültigkeit gilt ab Ausstellung.

Besonderheiten

  • Der Internationale Führerschein ist stets nur in Verbindung mit dem EU-Kartenführerschein gültig.
  • Für die Reiseländer Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, und Vatikanstadt wird ein gesonderter Internationaler Führerschein nach Abkommen von 1926 benötigt.

Fahrerlaubnisbehörde

Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
Fax: 07541 204-8814
feb@bodenseekreis.de

Montag bis Freitag    
Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
07:30 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
Link zur Online-Terminreservierung

Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.