Entsorgung von Elektronikschrott
Das Elektro- und Elektronikgesetz schreibt eine gesonderte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in 6 Gruppen vor. Auch kleine Geräte wie z.B. Radios, Staubsauger, Küchenmixer, Föne, Bügeleisen, Toaster etc. dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden.

Alle Gasentladungslampen und LED-Lampen
- Energiesparlampen
- Leuchtstoffröhren
- Metalldampflampen
- Quecksilberdampflampen
- LED-Lampen
Ausgenommen sind gewerblich genutzte Lampen:
- Hochquecksilberdampflampen und LED-Lampen für Straßenbeleuchtung, etc.
- Spezialampen für medizinische und industrielle Zwecke
Nicht dazu gehören alle Glühlampen (Restmüll)

- Bügeleisen, Toaster
- Telefon, Handy
- E-Zigaretten
- Beamer, Diaprojektor
- Radios, Kassenrecorder
- Videogeräte, Receiver
- Spielekonsolen
- Drucker, Kopierer
- Computer (ohne Monitor)
- Leuchten, Dimmer
- Nähmaschinen
- Rauch- und Feuermelder
Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen. z.B.:
- Medizingeräte
- Leuchten für industrielle und medizinische Zwecke
- Elektr. Behandlungseinrichtungen
Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung
Anlieferungsbedingungen bei mehreren Modulen
- Auf einer Euro-Palette gestapelt, maximal 1 m hoch
- Fest verzurrt und vor dem Verrutschen gesichert
- Ein Liefertermin sollte vorab vereinbart werden. Abhängig von der aktuell Annahmekapazität kann es sein, dass nicht alle PV-Module auf einmal empfangen werden können und mehrere Termine notwendig sind. Anlieferung beim Entsorgungszentrum Weiherberg
- Einzelne Module können an allen Entsorgungszentren abgegeben werden
Was kann wie und wo entsorgt werden?
Auf den Wertstoffhöfen:
- Gasentladungslampen - keine Leuchtstoffröhren- (Gruppe 3)
- Haushaltsgroßgeräte (Gruppe 4):
- Haushaltkleingeräte, Informations-und Telekommunikationsgeräte (Gruppe 5)
Keine Monitore und Fernseher
Auf der mobilen Problemstoffsammlung:
- Gasentladungslampen (Gruppe 3)
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
Abholung über das Sperrmüll-Portal
Die Wärmeüberträger (Sammelgruppe 1), Bildschirme (Sammelgruppe 2) und Elektrogroßgeräte (Sammelgruppe 4) von Privathaushalten können auch zur Abholung über das Sperrmüllportal angemeldet werden. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb vier bis sechs Wochen