Entsorgung von Elektronikschrott

Das Elektro- und Elektronikgesetz schreibt eine gesonderte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in 6 Gruppen vor. Auch kleine Geräte wie z.B. Radios, Staubsauger, Küchenmixer, Föne, Bügeleisen, Toaster etc. dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden.

  • Entfeuchter
  • Warmwasserboiler
  • Kühlschränke
  • Klimageräte
  • Ölgefüllte Radiatoren

Ausgeschlossen sind gewerblich genutzte Geräte:

  • Industriekompressoren mit Kühlfunktion
  • Kühl- und Gefriergeräte zur Lebensmittelverpackung/- verarbeitung
  • Kühltheken
  • Umwälz-/Umlaufkühler für Labore und Industrie
  • Bildschirmgeräte
  • Fernseher
  • Monitore
  • LCD-Fotorahmen
  • Laptops/E-Books
  • Touchscreen-Monitore

 

 Alle Gasentladungslampen und LED-Lampen

  • Energiesparlampen
  • Leuchtstoffröhren
  • Metalldampflampen
  • Quecksilberdampflampen
  • LED-Lampen

Ausgenommen sind gewerblich genutzte Lampen:

  • Hochquecksilberdampflampen und LED-Lampen für Straßenbeleuchtung, etc.
  • Spezialampen für medizinische und industrielle Zwecke

Nicht dazu gehören alle Glühlampen (Restmüll)

    • Waschmaschinen
    • Spülmaschinen
    • Elektroherde
    • Kopierer
    • Dunstabzugshauben
    • Elektromotoren
    • Pedelecs
    • Solarbänke (ohne Röhren)
    • Elektro-Rasenmäher
    • Drucker
    • Kopierer

    Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen (z.B.):

    • Elektrische Krankenbetten
    • Geldautomaten
    • Stromtankstellen
    • Geräte für Großküchen

     

    • Bügeleisen, Toaster
    • Telefon, Handy
    • E-Zigaretten
    • Beamer, Diaprojektor
    • Radios, Kassenrecorder
    • Videogeräte, Receiver
    • Spielekonsolen
    • Drucker, Kopierer
    • Computer (ohne Monitor)
    • Leuchten, Dimmer
    • Nähmaschinen
    • Rauch- und Feuermelder

    Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen. z.B.:

    • Medizingeräte
    • Leuchten für industrielle und medizinische Zwecke
    • Elektr. Behandlungseinrichtungen

    Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung

    Anlieferungsbedingungen bei mehreren Modulen

     

    • Auf einer Euro-Palette gestapelt, maximal 1 m hoch
    • Fest verzurrt und vor dem Verrutschen gesichert
    • Ein Liefertermin sollte vorab vereinbart werden. Abhängig von der aktuell Annahmekapazität kann es sein, dass nicht alle PV-Module auf einmal empfangen werden können und mehrere Termine notwendig sind. Anlieferung beim Entsorgungszentrum Weiherberg
    • Einzelne Module können an allen Entsorgungszentren abgegeben werden

    Was kann wie und wo entsorgt werden?

    Auf den Wertstoffhöfen:

    • Gasentladungslampen - keine Leuchtstoffröhren- (Gruppe 3)
    •  Haushaltsgroßgeräte (Gruppe 4): 
       
    • Haushaltkleingeräte, Informations-und Telekommunikationsgeräte (Gruppe 5)
      Keine Monitore und Fernseher

    Auf der mobilen Problemstoffsammlung:

    • Gasentladungslampen (Gruppe 3)
      Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
       

    Abholung über das Sperrmüll-Portal

    Die Wärmeüberträger (Sammelgruppe 1), Bildschirme (Sammelgruppe 2) und Elektrogroßgeräte (Sammelgruppe 4) von Privathaushalten können auch zur Abholung über das Sperrmüllportal angemeldet werden. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb vier bis sechs Wochen