Entsorgung von Elektronikschrott
Das Elektro- und Elektronikgesetz schreibt eine gesonderte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in 6 Gruppen vor. Auch kleine Geräte wie z.B. Radios, Staubsauger, Küchenmixer, Föne, Bügeleisen, Toaster etc. dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden.
Alle Gasentladungslampen und LED-Lampen
- Energiesparlampen
- Leuchtstoffröhren
- Metalldampflampen
- Quecksilberdampflampen
- LED-Lampen
Ausgenommen sind gewerblich genutzte Lampen:
- Hochquecksilberdampflampen und LED-Lampen für Straßenbeleuchtung, etc.
- Spezialampen für medizinische und industrielle Zwecke
Nicht dazu gehören alle Glühlampen (Restmüll)
- Bügeleisen, Toaster
- Telefon, Handy
- E-Zigaretten
- Beamer, Diaprojektor
- Radios, Kassenrecorder
- Videogeräte, Receiver
- Spielekonsolen
- Drucker, Kopierer
- Computer (ohne Monitor)
- Leuchten, Dimmer
- Nähmaschinen
- Rauch- und Feuermelder
Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen. z.B.:
- Medizingeräte
- Leuchten für industrielle und medizinische Zwecke
- Elektr. Behandlungseinrichtungen
Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung
Anlieferungsbedingungen bei mehreren Modulen
- Auf einer Euro-Palette gestapelt, maximal 1 m hoch
- Fest mit der Palette verzurrt und vor dem Verrutschen gesichert (Palette bleibt vor Ort)
- Ein Liefertermin sollte vorab vereinbart werden. Abhängig von der aktuell Annahmekapazität kann es sein, dass nicht alle PV-Module auf einmal empfangen werden können und mehrere Termine notwendig sind. Anlieferung beim Entsorgungszentrum Weiherberg (bei mehr als 5 Modulen)
- Einzelne Module können an allen Entsorgungszentren abgegeben werden
- Weitere Infos
Was kann wie und wo entsorgt werden?
Auf den Wertstoffhöfen:
- Gasentladungslampen - keine Leuchtstoffröhren- (Gruppe 3)
- Haushaltsgroßgeräte (Gruppe 4):
- Haushaltkleingeräte, Informations-und Telekommunikationsgeräte (Gruppe 5)
Keine Monitore und Fernseher
Auf der mobilen Problemstoffsammlung:
- Gasentladungslampen (Gruppe 3)
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
An den Entsorgungszentren
- Wärmeüberträger (Gruppe 1)
- Bildschirme, Monitore und Geräte mit mehr als 100 cm² Bildschirmgröße (Gruppe 2)
- Alle Gasentladungslampen (Gruppe 3)
- Haushaltsgroßgeräte > 50 cm (Gruppe 4)
- Informations-und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik (Gruppe 5)
- Haushaltskleingeräte < 50 cm (Gruppe 5)
- Photovoltaikmodule (Gruppe 6) - Siehe Infoblatt
Abholung über das Sperrmüll-Portal
Die Wärmeüberträger (Sammelgruppe 1), Bildschirme (Sammelgruppe 2) und Elektrogroßgeräte (Sammelgruppe 4) von Privathaushalten können auch zur Abholung über das Sperrmüllportal angemeldet werden. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb 6 Wochen