Entsorgung von Elektronikschrott
Das Elektro- und Elektronikgesetz schreibt eine gesonderte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in 6 Gruppen vor. Auch kleine Geräte wie z.B. Radios, Staubsauger, Küchenmixer, Föne, Bügeleisen, Toaster etc. dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Entsorgung ist für den Endverbraucher kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung für die Löschung personenbezogener Daten auf Altgeräten (wie Computern, Smartphones oder Festplatten) primär beim Verbraucher selbst liegt!
Unternehmen sind gesetzlich zur unwiderruflichen Datenvernichtung verpflichtet, wenn Altgeräte wie Computer, Laptops, Server oder Smartphones entsorgt werden, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind. Diese Pflicht ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Ihr Beitrag zum Umweltschutz
Elektro-Altgeräte enthalten eine Menge wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Eisen, Aluminium, Gold, Silber und seltene Erden. Aber sie beinhalten auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Durch die fachgerechte Entsorgung können bis zu 80 % der Materialien zurück gewonnen werden!
Was Sie beachten sollten!
Akkus oder Batterien, die leicht entfernt werden können, vor der Anlieferung entfernen und getrennt entsorgen.
Um die Brandgefahr zu minimieren, die Pole von Akkus, Knopfzellen und Batterien mit Klebeband abkleben.
Elektrokleingeräte sind auf dem Sortiertisch des Entsorgungszentrums oder Wertstoffhofs abzulegen.
Personenbezogene Daten vor der Entsorgung löschen!
Leuchtmittel aus Altgeräten entfernen.
Gefriertruhen und Kühlschränke vollständig ausräumen.
Photovoltaikmodule fest verzurrt auf Paletten anliefern.
Nachtspeicheröfen grundsätzlich von Fachpersonal ausbauen und verpacken lassen
Alle Gasentladungslampen und LED-Lampen
- Energiesparlampen
- Leuchtstoffröhren
- Metalldampflampen
- Quecksilberdampflampen
- LED-Lampen
Ausgenommen sind gewerblich genutzte Lampen:
- Hochquecksilberdampflampen und LED-Lampen für Straßenbeleuchtung, etc.
- Spezialampen für medizinische und industrielle Zwecke
Nicht dazu gehören alle Glühlampen (Restmüll)
- Bügeleisen, Toaster
- Telefon, Handy
- E-Zigaretten
- Beamer, Diaprojektor
- Radios, Kassenrecorder
- Videogeräte, Receiver
- Spielekonsolen
- Drucker, Kopierer
- Computer (ohne Monitor)
- Leuchten, Dimmer
- Nähmaschinen
- Rauch- und Feuermelder
Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen. z.B.:
- Medizingeräte
- Leuchten für industrielle und medizinische Zwecke
- Elektr. Behandlungseinrichtungen
Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung
Anlieferungsbedingungen bei mehreren Modulen
- Auf einer Euro-Palette gestapelt, maximal 1 m hoch
- Fest mit der Palette verzurrt und vor dem Verrutschen gesichert (Palette bleibt vor Ort)
- Ein Liefertermin sollte vorab vereinbart werden. Abhängig von der aktuell Annahmekapazität kann es sein, dass nicht alle PV-Module auf einmal empfangen werden können und mehrere Termine notwendig sind. Anlieferung beim Entsorgungszentrum Weiherberg (bei mehr als 5 Modulen)
- Einzelne Module können an allen Entsorgungszentren abgegeben werden
- Weitere Infos
Was kann wie und wo entsorgt werden?
Auf den Wertstoffhöfen:
- Gasentladungslampen - keine Leuchtstoffröhren- (Gruppe 3)
- Haushaltsgroßgeräte (Gruppe 4):
- Haushaltkleingeräte, Informations-und Telekommunikationsgeräte (Gruppe 5)
Keine Monitore und Fernseher
Auf der mobilen Problemstoffsammlung:
- Gasentladungslampen (Gruppe 3)
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
An den Entsorgungszentren
- Wärmeüberträger (Gruppe 1)
- Bildschirme, Monitore und Geräte mit mehr als 100 cm² Bildschirmgröße (Gruppe 2)
- Alle Gasentladungslampen (Gruppe 3)
- Haushaltsgroßgeräte > 50 cm (Gruppe 4)
- Informations-und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik (Gruppe 5)
- Haushaltskleingeräte < 50 cm (Gruppe 5)
- Photovoltaikmodule (Gruppe 6) - Siehe Infoblatt
Abholung über das Sperrmüll-Portal
Die Wärmeüberträger (Sammelgruppe 1), Bildschirme (Sammelgruppe 2) und Elektrogroßgeräte (Sammelgruppe 4) von Privathaushalten können auch zur Abholung über das Sperrmüllportal angemeldet werden. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb 6 Wochen