Entsorgung von Elektronikschrott

Das Elektro- und Elektronikgesetz schreibt eine gesonderte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in 6 Gruppen vor. Auch kleine Geräte wie z.B. Radios, Staubsauger, Küchenmixer, Föne, Bügeleisen, Toaster etc. dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Entsorgung ist für den Endverbraucher kostenfrei. 

Bitte beachten Sie, dass die Verantwortung für die Löschung personenbezogener Daten auf Altgeräten (wie Computern, Smartphones oder Festplatten) primär beim Verbraucher selbst liegt! 

Unternehmen sind gesetzlich zur unwiderruflichen Datenvernichtung verpflichtet, wenn Altgeräte wie Computer, Laptops, Server oder Smartphones entsorgt werden, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind. Diese Pflicht ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
 

 

Ihr Beitrag zum Umweltschutz

Elektro-Altgeräte enthalten eine Menge wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Eisen, Aluminium, Gold, Silber und seltene Erden. Aber sie beinhalten auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Durch die fachgerechte Entsorgung können bis zu 80 % der Materialien zurück gewonnen werden! 

Was Sie beachten sollten!

  • Akkus oder Batterien, die leicht entfernt werden können, vor der Anlieferung entfernen und getrennt entsorgen.

  • Um die Brandgefahr zu minimieren, die Pole von Akkus, Knopfzellen und Batterien mit Klebeband abkleben.

  • Elektrokleingeräte sind auf dem Sortiertisch des Entsorgungszentrums oder Wertstoffhofs abzulegen.

  • Personenbezogene Daten vor der Entsorgung löschen!

  • Leuchtmittel aus Altgeräten entfernen.

  • Gefriertruhen und Kühlschränke vollständig ausräumen.

  • Photovoltaikmodule fest verzurrt auf Paletten anliefern.

  • Nachtspeicheröfen grundsätzlich von Fachpersonal ausbauen und verpacken lassen

  • Entfeuchter
  • Warmwasserboiler
  • Kühlschränke
  • Klimageräte
  • Ölgefüllte Radiatoren

Ausgeschlossen sind gewerblich genutzte Geräte:

  • Industriekompressoren mit Kühlfunktion
  • Kühl- und Gefriergeräte zur Lebensmittelverpackung/- verarbeitung
  • Kühltheken
  • Umwälz-/Umlaufkühler für Labore und Industrie
  • Bildschirmgeräte
  • Fernseher
  • Monitore
  • LCD-Fotorahmen
  • Laptops/E-Books
  • Touchscreen-Monitore

 

 Alle Gasentladungslampen und LED-Lampen

  • Energiesparlampen
  • Leuchtstoffröhren
  • Metalldampflampen
  • Quecksilberdampflampen
  • LED-Lampen

Ausgenommen sind gewerblich genutzte Lampen:

  • Hochquecksilberdampflampen und LED-Lampen für Straßenbeleuchtung, etc.
  • Spezialampen für medizinische und industrielle Zwecke

Nicht dazu gehören alle Glühlampen (Restmüll)

    • Waschmaschinen
    • Spülmaschinen
    • Elektroherde
    • Kopierer
    • Dunstabzugshauben
    • Elektromotoren
    • Pedelecs
    • Solarbänke (ohne Röhren)
    • Elektro-Rasenmäher
    • Drucker
    • Kopierer

    Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen (z.B.):

    • Elektrische Krankenbetten
    • Geldautomaten
    • Stromtankstellen
    • Geräte für Großküchen

     

    • Bügeleisen, Toaster
    • Telefon, Handy
    • E-Zigaretten
    • Beamer, Diaprojektor
    • Radios, Kassenrecorder
    • Videogeräte, Receiver
    • Spielekonsolen
    • Drucker, Kopierer
    • Computer (ohne Monitor)
    • Leuchten, Dimmer
    • Nähmaschinen
    • Rauch- und Feuermelder

    Gewerblich genutzte Geräte sind ausgeschlossen. z.B.:

    • Medizingeräte
    • Leuchten für industrielle und medizinische Zwecke
    • Elektr. Behandlungseinrichtungen

    Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung

    Anlieferungsbedingungen bei mehreren Modulen

    • Auf einer Euro-Palette gestapelt, maximal 1 m hoch
    • Fest mit der Palette verzurrt und vor dem Verrutschen gesichert (Palette bleibt vor Ort)
    • Ein Liefertermin sollte vorab vereinbart werden. Abhängig von der aktuell Annahmekapazität kann es sein, dass nicht alle PV-Module auf einmal empfangen werden können und mehrere Termine notwendig sind. Anlieferung beim Entsorgungszentrum Weiherberg (bei mehr als 5 Modulen)
    • Einzelne Module können an allen Entsorgungszentren abgegeben werden
    • Weitere Infos 

    Was kann wie und wo entsorgt werden?

    Auf den Wertstoffhöfen:

    • Gasentladungslampen - keine Leuchtstoffröhren- (Gruppe 3)
    •  Haushaltsgroßgeräte (Gruppe 4): 
       
    • Haushaltkleingeräte, Informations-und Telekommunikationsgeräte (Gruppe 5)
      Keine Monitore und Fernseher

    Auf der mobilen Problemstoffsammlung:

    • Gasentladungslampen (Gruppe 3)
      Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
       

    Abholung über das Sperrmüll-Portal

    Die Wärmeüberträger (Sammelgruppe 1), Bildschirme (Sammelgruppe 2) und Elektrogroßgeräte (Sammelgruppe 4) von Privathaushalten können auch zur Abholung über das Sperrmüllportal angemeldet werden. Die Abholung erfolgt in der Regel innerhalb 6 Wochen