Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FZV jederzeit den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Erforderliche Unterlagen:
Änderung Name:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Geänderter Personalausweis, ggf. Heiratsurkunde
- Gültige Hauptuntersuchung (Hauptuntersuchungsbericht)
Änderung Adresse:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Geänderter Personalausweis, ggf. Meldebestätigung
- Gültige Hauptuntersuchung (Hauptuntersuchungsbericht)
Gebühr:
10,80 Euro bis 25,00 Euro
Bitte beachten Sie: Diese Angaben gelten nur, wenn Ihr Fahrzeug bereits im Bodenseekreis und auf Ihren Namen zugelassen ist.
In allen anderen Fällen gelten die Informationen der Rubrik "Zulassung/Ummeldung Gebrauchtfahrzeug".
Amt für Bürgerservice,
Schifffahrt und Verkehr
Hauptgebäude Kfz-Zulassung
Glärnischstraße 1 - 3, Erdgeschoss
88045 Friedrichshafen
Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl)
Tel. Zulassung: 07541 204-5345
kfz.zulassung@bodenseekreis.de
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Außenstelle Tettnang
Schützenstraße 5 (altes Forstamt)
88069 Tettnang
Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl)
Tel. Zulassung: 07541 204-6300
kfz.zulassung@bodenseekreis.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Annahmeschluss: 11:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Außenstelle Überlingen
Rengoldshauser Straße 11
88662 Überlingen
Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl)
kfz.zulassung@bodenseekreis.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14:00 - 17:00 Uhr
Annahmeschluss: 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Online-Dienste
Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft oder sind umgezogen und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sind mit einem Sicherheitscode versehen? Dann haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug auch online auf Ihren Namen und Ihre aktuelle Adresse zuzulassen.
Hier können Sie einen Termin mit der Zulassungsbehörde Friedrichshafen, Tettnang oder Überlingen vereinbaren: