Aktiengesellschaft AG, GmbH, UG, OHG, KG, GmbH & Co. KG

Benötigte Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis der unterschriftsberechtigten Personen

Eingetragener Kaufmann e. K.

Benötigte Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
    Hinweis: Kein Unbefugter soll über Ihre Angelegenheiten verfügen können, daher benötigen wir Ihr Ausweisdokument stets im Original und können Kopien nicht akzeptieren.

Eingetragener Verein e. V.

Benötigte Unterlagen:

  • Vereinsregister
  • Personalausweis vom Vorstand

Einzelfirma GbR

Benötigte Unterlagen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
    Hinweis: Kein Unbefugter soll über Ihre Angelegenheiten verfügen können, daher benötigen wir Ihr Ausweisdokument stets im Original und können Kopien nicht akzeptieren.

Freiberuflich tätige Personen

Benötigte Unterlagen:

  • Bescheinigung über selbstständige freiberufliche Tätigkeit

Stiftung

Benötigte Unterlagen:

  • Satzung
  • Personalausweis der unterschriftsberechtigten Personen

Amt für Bürgerservice,
Schifffahrt und Verkehr

Hauptgebäude Kfz-Zulassung
Glärnischstraße 1 - 3, Erdgeschoss
88045 Friedrichshafen

Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl) 
Tel. Zulassung: 07541 204-5345
Fax: 07541 204-8810
kfz.zulassung@bodenseekreis.de

Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 07:30 - 13:00 Uhr 

Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Außenstelle Tettnang
Schützenstraße 5 (altes Forstamt)
88069 Tettnang

Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl)
Tel. Zulassung: 07541 204-6300
Fax: 07541 204-8906
kfz.zulassung@bodenseekreis.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Annahmeschluss: 11:00 Uhr

Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Außenstelle Überlingen
Rengoldshauser Straße 11
88662 Überlingen

Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl) 
Fax: 07541 204-8907
kfz.zulassung@bodenseekreis.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14:00 - 17:00 Uhr
Annahmeschluss: 12:30 Uhr

Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Online-Zulassung

Ihr Fahrzeug wurde zuletzt nach dem 01.01.2015 zugelassen? Ihr Zulassungsbescheinigung Teil I ist mit dem Sicherheitscode versehen? Das Fahrzeug war bisher auch auf Ihren Namen zugelassen? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug auch online wiederzulassen.

Terminreservierung

Hier können Sie einen Termin mit der Zulassungsbehörde Friedrichshafen, Tettnang oder Überlingen vereinbaren:

Link zur Online-Terminreservierung

Wunschkennzeichen

Hier können Sie prüfen, ob Ihr Wunschkennzeichen verfügbar ist und dieses reservieren:

Wir weisen darauf hin, dass kein zwingender Anspruch auf Zuteilung der gewählten/reservierten Kennzeichenkombination besteht. Die Entscheidung hierüber trifft die Kfz-Zulassungsbehörde.

Weitere Informationen

Die Feinstaubplakette, auch Umweltplakette genannt, wird benötigt um in bestimmte Innenstädte zu fahren. Es gibt drei verschiedene Plakettenfarben, ja nach Schadstoffgruppe erhalten Sie eine rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette. In fast allen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette bewegt werden. Ziel ist die Reduzierung der Stickstoffoxid- und Feinstaubbelastung in den Städten, welche zu einem erhöhten Krankheitsrisiko führt.

Die Kennzeichenkombination auf Nummernschild und Plakette muss zwingend übereinstimmen. Fahren Sie ohne entsprechende Umweltplakette in eine Umweltzone, kann das zu Sanktionen in Form von Bußgeld führen.

Die Plakette kann in der Zulassungsbehörde für 5 Euro erworben werden. Des weiteren erhalten Sie die Plakette auch z. B. bei TÜV, Dekra, etc.

Wenn Sie wissen möchten, welche Feinstaubplakette Ihr Fahrzeug bekommt, wenden Sie sich gerne an die Zulassungsbehörde.

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nr. 1 des Elektromobiliätsgesetzes ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt. Hierfür muss Ihr Fahrzeug jedoch einige Anforderungen erfüllen, bitte setzen Sie sich für genauere Informationen mit der Zulassungsbehörde in Verbindung. Ob ein Fahrzeug den Anforderungen entspricht, wird direkt bei der Beantragung des E-Kennzeichens geprüft.

Das Kennzeichen wird mit dem Kennbuchstaben „E“ im Anschluss an die Erkennungsnummer ergänzt. Das E-Kennzeichen kann auch in Kombination mit einem Saisonzeittraum in Anspruch genommen werden.

Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen erhalten teilweise Vorteile (z. B. benutzen von Busspuren). Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadt, welche Vorteile zählen.
 

Benötigte Unterlagen:

  • COC-Papier
  • Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Ggf. die Kennzeichenschilder bei bereits zugelassenen Fahrzeugen
     

Gebühr:

27,30 Euro bis 41,70 Euro + evtl. Kosten für neue Kennzeichenschilder
 

Bei ausländischen Fahrzeugen erfolgt die Kennzeichnung durch eine blaue Plakette, die von der Zulassung ausgegeben wird. Mit dem Antrag der Plakette sind die ausländischen Fahrzeugpapiere und die EG-Übereinstimmungsbescheingung zur Einstufung des Elektromobilitätsgesetztes vorzulegen. Diese Plakette kostet 11,00 Euro.