Ersatz-Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
Hinweis: Kein Unbefugter soll über Ihre Angelegenheiten verfügen können, daher benötigen wir Ihr Ausweisdokument stets im Original und können Kopien nicht akzeptieren. - Nachweis über Hauptuntersuchung
- Verlusterklärung
Gebühr:
Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins:
11,40 Euro bis 25,50 Euro
Ersatz-Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
Wenn Sie den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren haben, muss eine eidessstattliche Versicherung abgenommen werden. Persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters ist daher zwingend erforderlich. Der alte Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II wird über das Kraftfahrtbundesamt aufgeboten, daher kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach ca. 3 - 4 Wochen ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
Hinweis: Kein Unbefugter soll über Ihre Angelegenheiten verfügen können, daher benötigen wir Ihr Ausweisdokument stets im Original und können Kopien nicht akzeptieren.
Gebühr:
Eidesstattliche Versicherung:
31,00 Euro
Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit einer Zulassungsbescheinigung Teil I:
42,70 Euro
Beantragung neuer Fahrzeugpapiere in Vollmacht
Sollte der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin nicht persönlich erscheinen, kann eine andere Person die o. g. Unterlagen im Original bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Hierfür muss die Vollmacht im Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Zusätzlich müssen die gültigen Ausweise des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin und der bevollmächtigten Person jeweils im Original vorgelegt werden.
Hinweis: Kein Unbefugter soll über Ihre Angelegenheiten verfügen können, daher werden Ausweisdokumente stets im Original benötigt. Kopien können nicht akzeptiert werden.
Amt für Bürgerservice,
Schifffahrt und Verkehr
Hauptgebäude Kfz-Zulassung
Glärnischstraße 1 - 3, Erdgeschoss
88045 Friedrichshafen
Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl)
Tel. Zulassung: 07541 204-5345
kfz.zulassung@bodenseekreis.de
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Außenstelle Tettnang
Schützenstraße 5 (altes Forstamt)
88069 Tettnang
Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl)
Tel. Zulassung: 07541 204-6300
kfz.zulassung@bodenseekreis.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Annahmeschluss: 11:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Außenstelle Überlingen
Rengoldshauser Straße 11
88662 Überlingen
Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl)
kfz.zulassung@bodenseekreis.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14:00 - 17:00 Uhr
Annahmeschluss: 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.