Ersatz-Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
    Hinweis: Kein Unbefugter soll über Ihre Angelegenheiten verfügen können, daher benötigen wir Ihr Ausweisdokument stets im Original und können Kopien nicht akzeptieren.
  • Nachweis über Hauptuntersuchung
  • Verlusterklärung
     

Gebühr:

Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins:
11,40 Euro bis 25,50 Euro

Ersatz-Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

Wenn Sie den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren haben, muss eine eidessstattliche Versicherung abgenommen werden. Persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters ist daher zwingend erforderlich. Der alte Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II wird über das Kraftfahrtbundesamt aufgeboten, daher kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach ca. 3 - 4 Wochen ausgestellt werden.
 

Erforderliche Unterlagen:

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I  
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
    Hinweis: Kein Unbefugter soll über Ihre Angelegenheiten verfügen können, daher benötigen wir Ihr Ausweisdokument stets im Original und können Kopien nicht akzeptieren.
     

Gebühr:

Eidesstattliche Versicherung:
31,00 Euro

Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit einer Zulassungsbescheinigung Teil I:
42,70 Euro

Beantragung neuer Fahrzeugpapiere in Vollmacht

Sollte der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin nicht persönlich erscheinen, kann eine andere Person die o. g. Unterlagen im Original bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Hierfür muss die Vollmacht im Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Zusätzlich müssen die gültigen Ausweise des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin und der bevollmächtigten Person jeweils im Original vorgelegt werden.

Hinweis: Kein Unbefugter soll über Ihre Angelegenheiten verfügen können, daher werden Ausweisdokumente stets im Original benötigt. Kopien können nicht akzeptiert werden.

Amt für Bürgerservice,
Schifffahrt und Verkehr

Hauptgebäude Kfz-Zulassung
Glärnischstraße 1 - 3, Erdgeschoss
88045 Friedrichshafen

Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl) 
Tel. Zulassung: 07541 204-5345
Fax: 07541 204-8810
kfz.zulassung@bodenseekreis.de

Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 07:30 - 13:00 Uhr 

Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Außenstelle Tettnang
Schützenstraße 5 (altes Forstamt)
88069 Tettnang

Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl)
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Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Außenstelle Überlingen
Rengoldshauser Straße 11
88662 Überlingen

Tel. allgemein: 07541 204-0 oder 115 (ohne Vorwahl) 
Fax: 07541 204-8907
kfz.zulassung@bodenseekreis.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14:00 - 17:00 Uhr
Annahmeschluss: 12:30 Uhr

Bitte beachten Sie:
Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.