Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zum Umgang mit Lebensmitteln
Der Bodenseekreis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen nach § 43 IfSG beauftragt.
Hinweis für minderjährige Personen (unter 16 Jahren)
Vor dem Belehrungstermin muss eine schriftliche Erklärung (PDF) einer/eines Erziehungsberechtigten per E-Mail an ifsg@tzg.online.de gesendet werden.
Anmeldung und Ablauf des Online-Verfahrens
- Die Terminbuchung für die Onlinebelehrung ist kostenpflichtig (30,00 Euro) über folgenden Link beim Technologiezentrum Glehn (TZG) möglich:
Zur Infektionsschutzbelehrung anmelden
Sie melden sich darüber an und erhalten anschließend eine Bestätigungsmail zu Ihrer Terminbuchung. - Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument und eine stabile Internetverbindung.
Zum Zeitpunkt des Belehrungstermins muss zuerst eine Videoidentifikation erfolgen, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
Wir bieten Ihnen hierzu die komfortable Nutzung des "tzg Video-Ident" entweder direkt über die Webseite https://legi.gotzg.de oder laden Sie die App für IOS oder Android bitte rechtzeitig vor dem Belehrungstermin auf Ihr Smartphone.
Öffnen Sie "tzg Video-Ident" wie oben beschrieben 15 Minuten vor dem gebuchten Belehrungstermin. Geben Sie den Ident-Code ein, den Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten haben. Halten Sie Ihr Ausweisdokument bereit. Sie befinden sich nun im Wartebereich des "tzg Video-Ident" und die Identitätsprüfung wird per Videoanruf durchgeführt. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Termins nicht im Wartebereich der APP aufhalten, stellen wir keinen weiteren Kontakt her (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung). Sie zeigen Ihr Ausweisdokument und schauen in die Kamera. - Zum Start der Belehrung öffnen Sie jetzt bitte durch Anklicken folgenden Link auf Ihrem Smartphone oder PC: https://gotzg.de. Wir erklären Ihnen kurz den weiteren Ablauf.
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Bitte verbleiben Sie bis zum Ende der Belehrung in der ausgewählten Sprache. Fremdsprachen werden teilweise als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Diese beginnt mit dem ca. 20-minütigen Belehrungsfilm. Bitte sehen Sie sich den Film bis zum Ende an.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung bis zum Ende aufmerksam durch.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Die acht Fragen beziehen sich auf den Film und das Merkblatt. Es gibt jeweils nur eine richtige Antwort. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.
- Abschließend geben Sie eine Erklärung zum Tätigkeitsverbot* im Rahmen des Infektionsschutz gesetzes ab.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tzg.online.
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird sie Ihnen per E-Mail zugesendet. Bitte speichern Sie das Dokument an einem sicheren Ort ab.
Nähere Informationen zu Anmeldung und Ablauf des Online-Verfahrens finden Sie in der Präsentation für die App tzg Video-Ident (PDF).
Information zum Datenschutz
Die Datenschutzerklärung des Landratsamtes Bodenseekreis sowie die Datenschutzinformation "Belehrung zur Lebensmittelhygiene" sind im Bereich des Gesundheitsamtes auf www.bodenseekreis.de/datenschutz einsehbar.
- Belehrungsbogen arabisch (PDF)
- Belehrungsbogen bulgarisch (PDF)
- Belehrungsbogen chinesisch (PDF)
- Belehrungsbogen englisch (PDF)
- Belehrungsbogen französisch (PDF)
- Belehrungsbogen griechisch (PDF)
- Belehrungsbogen italienisch (PDF)
- Belehrungsbogen japanisch (PDF)
- Belehrungsbogen kroatisch (PDF)
- Belehrungsbogen polnisch (PDF)
- Belehrungsbogen portugiesisch (PDF)
- Belehrungsbogen rumänisch (PDF)
- Belehrungsbogen russisch (PDF)
- Belehrungsbogen serbisch (PDF)
- Belehrungsbogen slowakisch (PDF)
- Belehrungsbogen spanisch (PDF)
- Belehrungsbogen thailändisch (PDF)
- Belehrungsbogen tschechisch (PDF)
- Belehrungsbogen türkisch (PDF)
- Belehrungsbogen ungarisch (PDF)
- Belehrungsbogen vietnamesisch (PDF)
Zum Herunterladen
- "Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche" - Merkblatt des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (PDF)
- "Verbrauchertipps: Schutz vor Lebensmittelinfektionen im Privathaushalt" - Broschüre des Bundesinstituts für Risikobewertung (PDF)
- Erklärung des/der Erziehungsberechtigten nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz für Minderjährige (unter 16 Jahre) (PDF)