Wilder Müll ist kein Kavaliersdelikt

Ob Altreifen am Waldrand, ausgediente Elektrogeräte am Feldweg oder Kleidersäcke direkt neben den Altglas- oder Altkleidercontainern. Die illegale Ablagerung von Abfällen im öffentlichen Raum und in der freien Natur hat in der vergangenen Zeit spürbar zugenommen. 

Was für manche als bequeme Entsorgung erscheint, ist ein handfester Verstoß gegen das Gesetz und verursacht erhebliche Kosten, die am Ende von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Dies ist nicht nur ein optischen Problem für unser Stadt- und Landschaftsbild. Illegal entsorgte Abfälle gefährden akut unsere Umwelt. Schadstoffe wie Öle, Kühlmittel oder Chemikalien sickern in den Boden und belasten das Grundwasser.
 

Wegwerfen kann teuer werden!
 

Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Je nach Art und Menge des Abfalls können Bußgelder bis zu 3.000 Euro verhängt werden. Hinzu kommen unter Umständen die Kosten für Beseitigung und Entsorgung. 

Auch Abfälle die mit Hinweis „Zu verschenken“ am Straßenrand bereitgestellt werden, gelten ebenso als illegale Ablagerung (sofern auf öffentlichem Grund).

Bei gefährlichen Stoffen oder erheblichen Umweltbeeinträchtigungen kann ein Strafverfahren eingeleitet werden:

AbfallartBußgeld
Kleinere Abfälle (Kaffeebecher, Zigarettenkippen oder -schachteln, Taschentücher50 - 250 €
Abfälle mit mehr als 2 kg Gewicht (z.B. Abfallsäcke, Kleidersäcke, etc.)100 - 800 €
Sperrmüll (z.B. Matratze, Sessel, Schrank)100 - 2500 €
Altreifen100 - 3000 €
  

Ablagerungen an Containern

Ein immer größer werdender Trend ist es auch Abfallsäcke oder Sperrmüll an den Standorten der Glas- oder Kleidercontainern abzulegen. Das illegale Abladen von Müll an Glascontainern ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und wird mit empfindlichen Bußgeldern (z. B. bis zu 400 Euro allein für Hausmüllsäcke) geahndet. Die Beseitigung illegaler Müllablagerungen muss von der jeweiligen Gemeinde oder dem Entsorger organisiert und über die Abfallgebühren aller Bürger finanziert werden. Wiederholen sich die Müllberge an einem Containerstandplatz, kann die Gemeinde im schlimmsten Fall die Container versetzen oder komplett einziehen! 

Container voll?

Ein voller Container befugt nicht  Abfall, Altglas oder Altkleider einfach daneben zu stellen. Die Container werden regelmäßig geleert. Insbesondere nach den Wochenenden oder Feiertagen werden die Glas- und Kleidercontainer in verstärktem Maße genutzt. So kann es auch zu Verzögerungen der Containerleerungen kommen.

Suchen Sie in solchen Fällen einen anderen Standort auf. Hier finden Sie die Übersicht der Containerstandorte im Bodenseekreis

Bei größeren Mengen können Sie einen der vielen Wertstoffhöfe kostenfrei nutzen. An den Entsorgungszentren können Abfälle jeglicher Art abgegeben werden. Wertstoffe wie z.B. Holz, Altmetall, Kartonagen,  Elektrogeräte, Gartenabfall oder Verpackungsabfälle sind dort in bestimmten Mengen kostenfrei!

 

Wilde Müllablagerung gesichtet?

Haben Sie im Wald  oder anderen Freiflächen außerhalb der geschlossenen Ortschaft abgelagerte Abfälle gesehen? Oder ein Altauto ohne Kennzeichen welches seit Wochen auf öffentlichem Gelände steht?

 

Hier können Sie die Ablagerungen melden. 

 

Ablagerungen  die sich auf Gehwegen, an Straßen oder sonstigen öffentlichen Flächen innerhalb der geschlossenen Ortschaft befinden, melden Sie bitte direkt der betroffenen Gemeinde!