Schusswaffen, Munition und Sprengstoff sind kein normaler Abfall – sie müssen sicher entsorgt werden. Dabei beraten und helfen die Fachleute der Behörden. Denn die unsachgemäße Entsorgung gefährdet Mensch und Umwelt und kann als Regelverstoß geahndet werden. Nachdem Mitte September auf dem Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid Signalmunition in einem Altmetallcontainer explodiert ist und eine Person schwer verletzt hat, geben das Abfallwirtschaftsamt und die Waffenbehörden im Bodenseekreis wichtige Hinweise, wie Waffen und Explosivstoffe richtig entsorgt werden sollen.
Schusswaffen, Munition, Sprengstoff und Pyrotechnik gehören auf KEINEN Fall in den konventionellen Abfall, nicht in den Restmüll und nicht zum Altmetall. Denn beim Transport und der Bearbeitung der Abfallmengen kann es zu Bränden oder unkontrollierten Explosionen kommen. Auch die Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren sind NICHT für die Annahme dieser Gegenstände und Stoffe ausgestattet. Und weil es bereits gefährlich und ein Regelverstoß sein kann, Waffen etc. bei sich zu haben, dürfen diese auch nicht unangekündigt aufs Amt gebracht werden.
Erst fragen, dann entsorgen (lassen)
Wer Waffen oder Explosivstoffe abgeben möchte oder beispielsweise geerbt hat, sollte sich immer erst bei der zuständigen Waffenbehörde erkundigen. Die Städte Friedrichshafen (inkl. Immenstaad) und Überlingen (inkl. Owingen, Sipplingen) haben eigene Waffenbehörden, das Landratsamt ist für alle anderen Gemeinden im Bodenseekreis zuständig. Auch die Abfallberatung des Bodenseekreises kann hierzu befragt werden. Je nach Situation wird dann die Übergabe besprochen oder Fachleute nehmen das Material in Augenschein und entscheiden über die Handhabung. Die Abgabe ist in der Regel kostenfrei.
Umgang mit gefundenen Waffen / Munition
Wer eine Waffe, Munition, Sprengkörper oder einen ähnlichen verdächtigen Gegenstand findet, sollte immer davon ausgehen, dass dieser gefährlich ist. Deshalb geltend hier wichtigen Verhaltensregeln:
• den Gegenstand nicht berühren oder bewegen
• Abstand halten und andere Personen vom Fundort fernhalten
• keinesfalls versuchen, den Gegenstand selbst zu entsorgen, zu öffnen oder unschädlich zu machen
• bei einem konkreten Fund unverzüglich die Polizei über den Notruf 110 verständigen und den Fundort möglichst genau mitteilen
Diese Behörden beraten und helfen
- Waffenbehörde im Landratsamt (Rechts- und Ordnungsamt): Tel. 07541 2024-5336, wb@bodenseekreis.de
- Waffenbehörde der Stadt Friedrichshafen (auch Immenstaad): Tel. 07541 203-52130, gewerbe.waffenwesen@friedrichshafen.de
- Waffenbehörde der Stadt Überlingen (auch Owingen und Sipplingen): Tel. 07551 99-1041, waffenrecht@ueberlingen.de
Abfallberatung Bodenseekreis: Tel. 07541/204-5199, abfallberatung@bodenseekreis.de
- Alle behördlichen Stellen sind im Bodenseekreis auch unter der einheitliche Behördenrufnummer 115 (ohne Vorwahl) erreichbar.